Darf Vermieter über meine Mietschulden reden?
Hallo,
edit: mein Vater bürgt nicht und ist mit keinem Wort im Mietvertrag. Die Vermieterin kennt mich von früher und hatte daher die nummer meines vaters.
es ist leider so, dass mein Freund und ich Mietschulden hatten. Natürlich wissen wir, dass soetwas nicht passieren sollte, es war halt nun mal so. Selbstverständlich werden wir alles zurückzahlen.
nun ist es aber so, dass eine Mitarbeiterin unserer Vermietung meinen Vater angerufen und von unseren Mietschulden erzählt hat. Zudem haben Sie in unseren Briefkasten geguckt und unsere Post mit einem Kreuz markiert, vermutlich um zu gucken, ob wir deren Briefe erhalten haben.
Dürfen die das? Einfach meinen Vater anrufen und ihm das erzählen? Stellt das nicht eine Weitergabe an Dritte unserer Daten dar? Kann man da Anwaltlich gegen vorgehen?
danke schonmal. Und keine Sorge, unsere Miete werden in Zukunft rechtzeitig zahlen.
10 Antworten
Habt Ihr mit der Vermieterin denn überhaupt darüber gesprochen, dass Ihr vorübergehend keine Miete zahlen könnt oder habt Ihr das schweigend geschehen lassen?
Bei zwei nacheinander nicht gezahlten Mieten kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Steht das bevor, sollte man zumindest das Gespräch mit dem Vermieter suchen, warum und weshalb und das Ihr das zurück zahlt. Aber könnt Ihr das auch wirklich?
Der Vater wurde sicherlich nur informiert, um eine Kündigung zu vermeiden. Ihr solltet auf jeden von jetzt an Eure Miete wieder pünktlich zahlen. Könnt Ihr das nicht, muss irgendeiner von Euch sowieso die Eltern um Hilfe bitten.
geht so absolut nicht
Warum soll man nicht sagen dürfen, dass einem jemand Geld schuldet?
Natürlich gibt es ein Recht auf Datenschutz. Schon das BDSG hätte hier einen Riegel vorgeschoben, aber die DSGVO macht das nochmal deutlicher.
Wo genau steht in der DSGVO, dass ich deiner Mutter nicht sagen darf, dass du mir Geld schuldest?
Bist du mein Vermieter? Als Privatperson steht dir einiges frei. Als Geschäftsperson nicht.
Weil das demjenigen erheblichen Schaden zufügen kann zum Beispiel.
Das ist im Zweifel irrelevant.
Zusätzlich geht es hier ja um (sehr sensible) personenbezogene Daten, da ist gerade im geschäftlichen Verkehr noch einmal ein ganz anderes Maß an Diskretion geboten.
Wenn Daddy gebürgt hat, müssen sie das sogar.
Hatte ich leider vergessen zu schreiben. Er bürgt nicht, die Nummer meines Vaters hatte sie da ich sie von früher kenne.
Doch, Du hattest es geschrieben. Der Teilnehmer hat nicht richtig gelesen. ;-)
Dürfen die das? Einfach meinen Vater anrufen und ihm das erzählen?
Natürlich dürfen Sie das. Erstens dürfte euer Vater mit im Boot sitzen, entweder weil er sich für euren Mietvertrag stark gemacht oder sogar persönlich verbürgt hat. Offenbar soll er auf eure mangelnde Zahlungsmoral einwirken oder die Schulden vorstrecken.
Und zweitens ist es nicht verboten, wahrheitsgemäße Aussagen über Dritte als Mietschuldner zu verbreiten. Da dürftet ihr über wesentlich geringfügigere Dinge anderer ablästern oder tratschen und es wäre euch ebenso egal, wie sich derjenige damit fühlt.
"Natürlich dürfen Sie das."
Es wurde schon klar gemacht, dass der Vater nicht bürgt und damit ist das eine schwere Verletzung des Datenschutzes, denn das sind hochsensible personenbezogene Daten mit denen da hausieren gegangen wird.
Wäre ich an der Stelle des Fragestellers, dann hätte der Vermieter die Unterlassungserklärung schon längst im Briefkasten.
Unsinn. Wenn jemand Mietschulden hat, darf man den auch Dritten gegenüber als Mietschuldner bezeichnen. Welche genaue Rechtsvorschrift begründet da Antrag auf Unterlassungsverfügung? Verbietet es, sich bei Eltern, Freunden oder dem Arbeitgeber nach den Gründen zu erkundigen? Die Auskunfsterbetenen mögen sich da ja bedeckt halten. Aber deshalb wahrheitsgemäße Tatsachen von Mietrückständen Dritten gegenüber zu offenbaren oder zu verbreitenn ist nicht unzulässig oder gar strafbar. Da hast du Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz aber gründlich mißverstanden :-O
Mietschulden und deren Höhe sind ganz unbestreitbar schützenswerte personenbezogene Daten. Der Vermieter tritt hier auch nicht als Privatperson sondern als Geschäftsperson auf.
Von Strafbarkeit hat niemand gesprochen.
... verstehe ich nicht, wer hat denn vertrauliche Infos rausposaunt, Papi wars doch, so jedenfalls die Frage!
Also möge das Kind diesem auf die Finger "hauen" und ggf. Mami einbinden, zum Halten!
Mietschulden und deren Höhe sind ganz unbestreitbar schützenswerte personenbezogene Daten.
Noch einmal: Nein. Sie dürfte diesen Mietrückstand sogar der Creditreform melden. Es hat damit nichts zu tun, wenn sich der Gläubiger beim Vater der Mietschuldnerin erkundigt, worin die Ursachen eines aktuell bestehenden Mietrückstandes bestehen könnten. Damit wäre bestenfalls die Sozialsphäre der Mieterin betroffen; der Persönlichkeitsschutz ist hier nicht so weitgehend wie der Schutz der Privat- oder Intimsphäre, etwa Informationen über Besucher oder bekannte gewordene Krankheiten zu offenbaren. Die Mitteilung der Vermieterin führte deswegen nicht zu einer Stigmatisierung oder sozialen Ausgrenzung noch sind sie geeignet, den Mieter verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Vielleicht solltest du dich mal ein bisschen mit Datenschutzrecht beschäftigen. Daten zu Mietschulden einer Auskunftei mitzuteilen lässt sich vielleicht noch mit der Wahrung des berechtigten Interesses rechtfertigen, der Schuldner muss aber darüber informiert werden. Dem Vater irgendetwas mitzuteilen ist ein ganz klarer Verstoß, das ist unbestreitbar.
Haben die nicht aber eine gewisse Schweigepflicht/Datenschutz zeugs da? 😂