Vermieter kann den Mieter vor Vertragslaufzeit raus nehmen?
Hallo, kann den Vermieter rechtlich den Mieter vor Vertragslaufzeit raus nehmen, weil er selber einziehen will?
Was heißt Vertragslaufzeit? Ein befristeter Vertrag?
Ja!
10 Antworten
Egal, ob es sich um einen zeitlich befristeten Mietvertrag handelt oder um einen Vertrag, in dem beide Seiten einen rechtlich korrekten Kündigungsverzicht erklärt haben, der Vermieter muss abwarten.
Beim befristeten Mietvertrag erklärt er, dass sich an der Dauer und am Grund für die Befristung nichts geändert hat und beim Kündigungsverzicht erklärt er bei erster Gelegenheit die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, wobei diese dann auch stichhaltig begründet sein muss.
Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine vorzeitige Kündigung nur bei Vertragsverletzung des Mieters möglich.
... oder umgekehrt auch bei einer Vertragsverletzung durch den Vermieter.
Alle schauen immer auf Mieter, die nicht zahlen und Vermieter sind die goldenen Engel, auch wenn sie ihre Pflichten verletzen (was interessanter Weise im Verhältnis sehr viel häufer der Fall sein dürfte als ein schuldhaft nicht zahlender Mieter), sonst gäbe es nicht so viele Urteile und sogar schon komplette Tabellen zu angemessenen Mietminderung bei Mängeln.
Der Vermieter kann den Mieter überhaupt nicht aus dem Mietvertrag herausnehmen.
Eine vertragstechnische Unmöglichkeit, denn dann wäre der Vertrag nicht mehr existent. Wenn du allerdings eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf meinst, dann ist das in der Laufzeit eines Zeitmietvertrages nach § 575 BGB ebenfalls nicht möglich, denn Zeitmietverträge werden für eine festgelegte Laufzeit abgeschlossen und enden ohne Kündigung.
Einzige Möglichkeit: Vermieter und Mieter lösen einvernehmlich den Mietvertrag auf.
Ein unbefristeter MV kann nur unter Einhaltung der ges. KF gekündigt werden und das auch nur bei begründetem Eigenbedarf .
Ist der MV wirksam befristet, endet das Mietverh. automatisch mit Ablauf der Befristung und ist zuvor nicht ordentlich kündbar.
Ist ein zeitlicher Kündigungsverzicht vereinbart, ist der vereinbarte Mietzeitraum tabu. Es kann nur zum bzw. nach Ablauf ordentlich gekündigt werden.