Muss Garage genutzt werden wenn vorhanden?
Mein Mann hatte eine Garage angemietet für unser Auto, damit es von der Straße kommt. Die Garage gehört zu einer Wohnung, aber die Bewohnerin konnte nicht in die Garage fahren, weil sie zu d...... dafür war. Jetzt ist die Bewohnerin weggezogen und uns wurde die Garage gekündigt, weil die neue Mieterin gerne die Garage haben wollte. Das Problem ist jetzt, dass diese Mieterin ihre Garage nicht nutzt und stattdessen auf der Straße steht. Der Weg von der Straße zum Haus ist aber länger als der Weg von der Garage zum Haus. Manchmal steht das Auto sogar über 100 m weiter auf einer Nebenstraße. Jetzt meine Frage: Gibt es eine Pflicht, sein Auto in die Garage zu stellen wenn möglich oder kann jeder parken wo er/sie will?
10 Antworten
Soweit mir bekannt gibt es dort ein gewisses Gesetz was aber nicht allzu oft geprüft wird.
Eine Garage muss als Parkplatz für ein Auto genutzt werden können. Also sie darf nicht mit jeglichen Mist voll geräumt sein. Aber es darf so viel drin stehen, das ein Auto noch reinpasst.
Allerdings schreibt dieses nicht vor, das man das Auto auch in die Garage stellt.
Nein, man kann mit der gemieteten Garage natürlich machen, was man will (innerhalb der erlaubten Nutzung).
Man muss eine gemietete Garage natürlich nicht nutzen. Man darf die gemietete Garage leer und unbenutzt lassen.
Man darf ansonsten außerhalb dort parken, wo es erlaubt es. Ob man eine Garage hat, ist dafür unerheblich.
SIE hat die Garage gemietet, wo SIE das Auto abstellt kann dir egal sein, Sie darf sich nur nicht an Stellen hinstellen, wo es verboten ist, per Schild.
Jetzt meine Frage: Gibt es eine Pflicht, sein Auto in die Garage zu stellen wenn möglich...
Nein.
...oder kann jeder parken wo er/sie will?
Ja, außer im Parkverbot.
Die Pflicht, das Auto unbedingt in die Garage zu fahren, gibt es nicht.
Also auch einfach leer stehen lassen?