Muss ich dem geduldeten Ex einen Schlüssel geben?
Ich bin alleinige Mieterin der Wohnung. Mein damaliger Freund hat nun eine neue Freundin und mich wochenlang betrogen. Er ist leider bei mir gemeldet und ich bekomme ihn nicht so schnell aus der Wohnung bzw darf ihn leider nicht einfach vor die Tür setzen. Er bezahlt keine Miete mehr. Darf ich als alleinige Mieterin mir das Recht raus nehmen, ihm den Wohnungsschlüssel zu verweigern? Das er nur in die Wohnung kommt wenn ich zu Hause bin? Da er ja auch keine Miete bezahlt und nicht im Vertrag steht sondern nur noch gemeldet ist und zum duschen etc nach Hause kommt?
5 Antworten
Das dein EX bei dir gemeldet ist, hat nichts mit deinem Hausrecht zu tun !
Du bist Besitzerin der Wohnung und hast eine Person bisher bei dir wohnen lassen, die vielleicht noch nicht einmal dem Vermieter bekannt ist. Gibt es eine Genehmigung des Vermieter dazu? Die inneren Bedingungen sind beendet. Dein EX ist nun eine person non grata. Damit ist auch deine DULDUNG beendet. Teile der Person deine Entscheidung mit, setze eine Frist von 14 Tagen zum Verlassen der Wohnung und erkläre, dass du Ihn nicht mehr in deiner Wohnung duldest auch nicht bis 01.10.2021.
Alle Erklärungen/Aufforderungen schriftlich. Hat er aktuell noch einen Wohnungsschlüssel? Wechsle sofort das Schloss an der Wohnungseingangstür. Bei einem Einbruchsversuch POLIZEI alarmieren. und den Vermieter natürlich auch.
Die Polizei: Wie hat sie denn ihre Zurückhaltung erklärt?
Wechsle sofort das Schloss an der Wohnungseingangstür.
Das ist in diesem Fall juristisch unzulässig und eine falsche Information. Für eine solche Maßnahme bedarf es eines Gesetzes im BGB, das einen dazu bemächtigt. Abr ein solches Gesetz gibt es nicht. Deshalb wäre das verbotene Eigenmacht und die Person könnte die Widereinräumung des Besitzes fordern.
Ein Lebenspartner ist ein Mitbesitzer (ja, auch ohne Mietvertrag) und kein Besucher, den man mal für 2 Nächte bei sich aufnimmt. Das muss man juristisch unterscheiden.
Der Vermieter wusste über seinen damaligen Einzug nichts. Also er war nicht beim Vermieter gemeldet. Wenn ich seine Sachen vor die Tür stelle bzw überdacht wird er sicherlich die Polizei rufen. Aber muss ich ihn wieder rein lassen? Er ist nur gemeldet bei mir. Wenn ich der Polizei schildere das ein zsm wohnen unmöglich ist, da er droht, aggressiv werden kann und ich einfach Angst habe. Habe in den 5 letzten Tagen schon 4 Kilo abgenommen. Bin psychisch am Limit
Nein, das darfst du leider nicht, ihm die Schlüssel zu verweigern. Das wäre ja fast das gleiche, wie ihn auf die Straße zu setzen, und das geht nicht, wie du selber geschrieben hast. Er ist auch ohne Vertrag Mitbesitzer der Wohnung geworden, und dieses kann nur durch ein Gerichtsurteil entzogen werden, nachdem eine angemessene Frist verstrichen ist.
Du kannst dir aber innerhalb der Wohnung einen privaten Bereich schaffen. Ich nehme an, ihr seid in der Wohnung räumlich getrennt, schlaft also in verschiedenen Zimmern. So kannst du durchaus dein Zimmer abschließen.
Wenn es dringend ist, kannst du vielleicht die Frist verkürzen und per Eilantrag eine schnelle Räumung erwirken, aber ohne Räumungstitel geht es nicht. Lass von einem Anwalt die Situation einschätzen.
Die andere Frage ist, ob du die Drohung erst nehmen musst. Er macht sich ja schadenersatzpflichtig, wenn er das tun würde, und vielleicht begeht er dabei auch eine Straftat. Vielleicht will er dich also nur einschüchtern. Lass dich davon nicht beeindrucken, denn dann hat er ja sein Ziel schon erreicht, dir psychisch Stress zu machen.
Wer keine Miete zahlt, kann nach 2 fehlenden Mieten fristlos rausgeworfen werden.
Natürlich zahlt er keine Miete, muss er ja nich nicht, denn er ist kein Mieter. Er ist aber Mitbesitzer, und das ist juristisch gesehen entsprechend zu beachten. Für einen Rauswurf eines Mitbesitzers gibt es kein Gesetz, welches einem das erlaubt.
Wenn er nicht im Mietvertrag steht und keine Miete zahlt, musst du ihn überhaupt nicht mehr reinlassen.
Du schreibst, er hat eine Neue. Soll er doch zu dieser Dame ziehen.
Sie brauchen keine fremden Schnorrer in Ihrem gemieteten Besitz zu dulden.
Sperren Sie ihn folglich aus.
Respektiert er die Aussperrung nicht, rufen Sie die Polizei.
Sperren Sie ihn folglich aus.
Welches Gesetz im BGB gibt einem dazu die Ermächtigung? Nenne die Paragraphen.
Artikel 13 Grundgesetz!
Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Das BGB schützt hier nicht einen sogenannten Nichtmieter!
Nennen Sie einen bekannten gesetzlichen Grund für eine Berechtigung eines Nichtmieters im Sinne der vorgenannten Gesetze.
Es geht nicht darum, ob der Nichtmieter eine Berechtigung hat, in der Wohnung zu bleiben. Das ist nicht das Thema. Sondern es geht darum, dass es eine gesetzliche Ermächtigung bedarf, eine Person rauszuwerfen.
Der Lebenspartner ist gemäß §854 II BGB Mitbesitzer geworden. Und das unterscheidet ihn juristisch grundlegend von einem Besucher, den man zu Gast hat.
Deshalb ist für den Rauswurf ein Gerichtliches Urteil nötig.
Machen kann man natürlich einiges unabhängig vpn möglichen Rechtsfolgen. Doch wenn ein Fragesteller dabei dann möglicherweie schadensersatzpflichtig wird und dadurch noch größere Probleme bekommt, dann ist das keineswegs ein guter Rat. Wir sind doch hier um zu helfen, dass jemand seine Probleme gelöst bekommt und nicht die Gefahr besteht, neue zu bekommen.
Natürlich darfst du das! Wie du schon sagtest, er steht in keinem Vertrag und hat somit auch keinen Anspruch auf diese Wohnung.
Es tut mir unglaublich leid, dass dir das passiert ist. Setz ihn vor die Tür!
Habe schon alles versucht, Polizei Anwalt etc. Ich darf ihn nicht vor die Tür setzen. Ich muss entweder eine raumungsklage machen oder ihm Zeit geben sich was neues zu suchen. Er sagt zum 1.10 ist er weg. So lange soll ich ihn noch wohnen lassen
Wenn er doch keine Schlüssel hat, wieso lassen Sie ihn denn rein?
Es greift m.E. keine rechtliche Grundlage
Die Einigung mit Ihnen als immer noch Besitzenden ist nicht gegeben, der Nichterwerb nimmt ihm den Anspruch des Erwerbs; dies vor allem dann, wenn vorliegend der Erwerber nicht in der Lage ist, in Ermangelung eines Schlüssels ohne Zutrittsmöglichkeit die Gewalt über die Sache auszuüben.
Wie du schon sagtest, er steht in keinem Vertrag und hat somit auch keinen Anspruch auf diese Wohnung.
Mit ziemlicher Sicherheit dürfte hier ein Mietvertrag vorliegen.
Tja, vielleicht solltest du dann nochmal genauer lesen, denn da steht „die vereinbarte Miete“. Wenn ich keine Miete vereinbart habe, dann ist das eben so.
Stichwort Gefälligkeitsmiete bei dauerhafter Überlassung für den dort seinen Lebensmittelpunkt einrichtenden Nutzer, BGH, Urt.v. 20.9.2017, NZM 2017, 729, 731 Rn. 25, soweit denn eine sonstige Entgeltlichkeit nicht ausgeschlossen ist. Und die kann sich aus allem möglichen ergeben.
Davon ab solltest du vielleicht mal die Frage lesen:
Er bezahlt keine Miete mehr.
Das habe ich gelesen. Doch in der Rechtsprechung gilt bei Lebenspartnerschaften eine Zahlung grundsätzlich nicht als Miete, sondern immer so, dass man sich die Kosten der Lebenshaltung teilen möchte. Anders als bei einem Mietverhältnis hat man nicht eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur für die Verpflichtungen gemeinsam einzustehen.
Offenkundig nicht.
Seit wann ist die Gewinnerzielungsabsicht relevant für das Vorliegen eines Mietvertrages? Selbstverständlich will der Fragesteller hier keinen Gewinn erzielen, aber er will den Freund nicht unentgeltlich durchfüttern.
Nochmal: selbst Gefälligkeitsmiete genügt.
Hier ist der Freund entweder Mietpartei des Hauptmietvertrages geworden, wenn der Vermieter hiervon in Kenntnis gesetzt wurde und zugestimmt hat, oder er ist Untermieter des Fragestellers.
In jedem Fall genießt er den vollumfänglichen Mieterschutz.
Setz ihn vor die Tür!
Welches Gesetz im BGB gibt einem die Erlaubnis dazu?
Auch wenn er schon gedroht hat die whg leer zu räumen wenn ich auf arbeit bin? Irgendwo muss ich als Mieterin doch auch mal rechte haben. Wir haben mündlich bis zum 1.10 abgemacht.