Muss ich dem geduldeten Ex einen Schlüssel geben?

5 Antworten

Das dein EX bei dir gemeldet ist, hat nichts mit deinem Hausrecht zu tun !

Du bist Besitzerin der Wohnung und hast eine Person bisher bei dir wohnen lassen, die vielleicht noch nicht einmal dem Vermieter bekannt ist. Gibt es eine Genehmigung des Vermieter dazu? Die inneren Bedingungen sind beendet. Dein EX ist nun eine person non grata. Damit ist auch deine DULDUNG beendet. Teile der Person deine Entscheidung mit, setze eine Frist von 14 Tagen zum Verlassen der Wohnung und erkläre, dass du Ihn nicht mehr in deiner Wohnung duldest auch nicht bis 01.10.2021.

Alle Erklärungen/Aufforderungen schriftlich. Hat er aktuell noch einen Wohnungsschlüssel? Wechsle sofort das Schloss an der Wohnungseingangstür. Bei einem Einbruchsversuch POLIZEI alarmieren. und den Vermieter natürlich auch.

Die Polizei: Wie hat sie denn ihre Zurückhaltung erklärt?

Renick  23.08.2021, 11:38
Wechsle sofort das Schloss an der Wohnungseingangstür.

Das ist in diesem Fall juristisch unzulässig und eine falsche Information. Für eine solche Maßnahme bedarf es eines Gesetzes im BGB, das einen dazu bemächtigt. Abr ein solches Gesetz gibt es nicht. Deshalb wäre das verbotene Eigenmacht und die Person könnte die Widereinräumung des Besitzes fordern.

Ein Lebenspartner ist ein Mitbesitzer (ja, auch ohne Mietvertrag) und kein Besucher, den man mal für 2 Nächte bei sich aufnimmt. Das muss man juristisch unterscheiden.

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TB1991 
Fragesteller
 23.08.2021, 14:10

Der Vermieter wusste über seinen damaligen Einzug nichts. Also er war nicht beim Vermieter gemeldet. Wenn ich seine Sachen vor die Tür stelle bzw überdacht wird er sicherlich die Polizei rufen. Aber muss ich ihn wieder rein lassen? Er ist nur gemeldet bei mir. Wenn ich der Polizei schildere das ein zsm wohnen unmöglich ist, da er droht, aggressiv werden kann und ich einfach Angst habe. Habe in den 5 letzten Tagen schon 4 Kilo abgenommen. Bin psychisch am Limit

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Nein, das darfst du leider nicht, ihm die Schlüssel zu verweigern. Das wäre ja fast das gleiche, wie ihn auf die Straße zu setzen, und das geht nicht, wie du selber geschrieben hast. Er ist auch ohne Vertrag Mitbesitzer der Wohnung geworden, und dieses kann nur durch ein Gerichtsurteil entzogen werden, nachdem eine angemessene Frist verstrichen ist.

Du kannst dir aber innerhalb der Wohnung einen privaten Bereich schaffen. Ich nehme an, ihr seid in der Wohnung räumlich getrennt, schlaft also in verschiedenen Zimmern. So kannst du durchaus dein Zimmer abschließen.

TB1991 
Fragesteller
 23.08.2021, 07:51

Auch wenn er schon gedroht hat die whg leer zu räumen wenn ich auf arbeit bin? Irgendwo muss ich als Mieterin doch auch mal rechte haben. Wir haben mündlich bis zum 1.10 abgemacht.

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Renick  23.08.2021, 08:16
@TB1991

Wenn es dringend ist, kannst du vielleicht die Frist verkürzen und per Eilantrag eine schnelle Räumung erwirken, aber ohne Räumungstitel geht es nicht. Lass von einem Anwalt die Situation einschätzen.

Die andere Frage ist, ob du die Drohung erst nehmen musst. Er macht sich ja schadenersatzpflichtig, wenn er das tun würde, und vielleicht begeht er dabei auch eine Straftat. Vielleicht will er dich also nur einschüchtern. Lass dich davon nicht beeindrucken, denn dann hat er ja sein Ziel schon erreicht, dir psychisch Stress zu machen.

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Gerhart  23.08.2021, 10:57
@TB1991

Du musst hier nichts "abmachen" - Ein Mietvertrag entsteht dadurch nicht bis 1.10.21.

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Renick  23.08.2021, 11:31
@Gerhart

Die Fragestellerin hat damit auch keinen Mietvertrag gemeint. Aber man muss dem Mitbesitzer eine angemessene Frist zur Räumung gegeben haben, ohne der es mit einer Räumungsklage schwieriger wird bzw. sich verzögert. Davon spricht sie.

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FrankaGirl  23.08.2021, 08:01

Wer keine Miete zahlt, kann nach 2 fehlenden Mieten fristlos rausgeworfen werden.

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Renick  23.08.2021, 08:18
@FrankaGirl

Natürlich zahlt er keine Miete, muss er ja nich nicht, denn er ist kein Mieter. Er ist aber Mitbesitzer, und das ist juristisch gesehen entsprechend zu beachten. Für einen Rauswurf eines Mitbesitzers gibt es kein Gesetz, welches einem das erlaubt.

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Wenn er nicht im Mietvertrag steht und keine Miete zahlt, musst du ihn überhaupt nicht mehr reinlassen.

Du schreibst, er hat eine Neue. Soll er doch zu dieser Dame ziehen.

Sie brauchen keine fremden Schnorrer in Ihrem gemieteten Besitz zu dulden.

Sperren Sie ihn folglich aus.

Respektiert er die Aussperrung nicht, rufen Sie die Polizei.

Renick  23.08.2021, 11:40
Sperren Sie ihn folglich aus.

Welches Gesetz im BGB gibt einem dazu die Ermächtigung? Nenne die Paragraphen.

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schelm1  23.08.2021, 12:05
@Renick

Artikel 13 Grundgesetz!

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Das BGB schützt hier nicht einen sogenannten Nichtmieter!

Nennen Sie einen bekannten gesetzlichen Grund für eine Berechtigung eines Nichtmieters im Sinne der vorgenannten Gesetze.

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Renick  23.08.2021, 12:44
@schelm1

Es geht nicht darum, ob der Nichtmieter eine Berechtigung hat, in der Wohnung zu bleiben. Das ist nicht das Thema. Sondern es geht darum, dass es eine gesetzliche Ermächtigung bedarf, eine Person rauszuwerfen.

Der Lebenspartner ist gemäß §854 II BGB Mitbesitzer geworden. Und das unterscheidet ihn juristisch grundlegend von einem Besucher, den man zu Gast hat.

Deshalb ist für den Rauswurf ein Gerichtliches Urteil nötig.

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schelm1  23.08.2021, 13:13
@Renick

Es mangelt an der erforderlichen Einigkeit, insofern ist er ein unerbetener Besucher, dem es frei steht, sich in die Mietwohnung hinein zu klagen; draußen ist er ja einstweilen!

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Renick  23.08.2021, 14:34
@schelm1

Machen kann man natürlich einiges unabhängig vpn möglichen Rechtsfolgen. Doch wenn ein Fragesteller dabei dann möglicherweie schadensersatzpflichtig wird und dadurch noch größere Probleme bekommt, dann ist das keineswegs ein guter Rat. Wir sind doch hier um zu helfen, dass jemand seine Probleme gelöst bekommt und nicht die Gefahr besteht, neue zu bekommen.

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Natürlich darfst du das! Wie du schon sagtest, er steht in keinem Vertrag und hat somit auch keinen Anspruch auf diese Wohnung.

Es tut mir unglaublich leid, dass dir das passiert ist. Setz ihn vor die Tür!

TB1991 
Fragesteller
 23.08.2021, 00:04

Habe schon alles versucht, Polizei Anwalt etc. Ich darf ihn nicht vor die Tür setzen. Ich muss entweder eine raumungsklage machen oder ihm Zeit geben sich was neues zu suchen. Er sagt zum 1.10 ist er weg. So lange soll ich ihn noch wohnen lassen

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Gerhart  23.08.2021, 10:59
@TB1991

Der Anwalt ist nur darauf aus ein Mandat von dir zu erhalten, damit er mehr Kohle bekommt. Räumungsklage! Da lachen ja die Hühner samt Stall.

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schelm1  23.08.2021, 13:22
@TB1991

Wenn er doch keine Schlüssel hat, wieso lassen Sie ihn denn rein?

Es greift m.E. keine rechtliche Grundlage

Die Einigung mit Ihnen als immer noch Besitzenden ist nicht gegeben, der Nichterwerb nimmt ihm den Anspruch des Erwerbs; dies vor allem dann, wenn vorliegend der Erwerber nicht in der Lage ist, in Ermangelung eines Schlüssels ohne Zutrittsmöglichkeit die Gewalt über die Sache auszuüben.

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VirageXO  23.08.2021, 06:54
Wie du schon sagtest, er steht in keinem Vertrag und hat somit auch keinen Anspruch auf diese Wohnung.

Mit ziemlicher Sicherheit dürfte hier ein Mietvertrag vorliegen.

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Renick  23.08.2021, 11:42
@VirageXO

Nein, ein Mietvertrag nicht, aber ein Mitbesitz nach §854 II BGB.

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VirageXO  23.08.2021, 12:25
@Renick

Wenn ich jemanden in meine Wohnung aufnehme, der so lange da drin ist, dass er sich schon dahin ummeldet, wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Mietvertrag gewertet.

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Renick  23.08.2021, 12:45
@VirageXO

Nein. Siehe §535 BGB. Darin ergibt sich, dass für einen Mietvertrag eine Miete gezahlt werden muss. Das ist Bedingung für einen Mietvertrag.

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VirageXO  23.08.2021, 14:14
@Renick

Tja, vielleicht solltest du dann nochmal genauer lesen, denn da steht „die vereinbarte Miete“. Wenn ich keine Miete vereinbart habe, dann ist das eben so.

Stichwort Gefälligkeitsmiete bei dauerhafter Überlassung für den dort seinen Lebensmittelpunkt einrichtenden Nutzer, BGH, Urt.v. 20.9.2017, NZM 2017, 729, 731 Rn. 25, soweit denn eine sonstige Entgeltlichkeit nicht ausgeschlossen ist. Und die kann sich aus allem möglichen ergeben.

Davon ab solltest du vielleicht mal die Frage lesen:

Er bezahlt keine Miete mehr. 
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Renick  23.08.2021, 14:38
@VirageXO

Das habe ich gelesen. Doch in der Rechtsprechung gilt bei Lebenspartnerschaften eine Zahlung grundsätzlich nicht als Miete, sondern immer so, dass man sich die Kosten der Lebenshaltung teilen möchte. Anders als bei einem Mietverhältnis hat man nicht eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur für die Verpflichtungen gemeinsam einzustehen.

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VirageXO  23.08.2021, 14:42
@Renick

Offenkundig nicht.

Seit wann ist die Gewinnerzielungsabsicht relevant für das Vorliegen eines Mietvertrages? Selbstverständlich will der Fragesteller hier keinen Gewinn erzielen, aber er will den Freund nicht unentgeltlich durchfüttern.

Nochmal: selbst Gefälligkeitsmiete genügt.

Hier ist der Freund entweder Mietpartei des Hauptmietvertrages geworden, wenn der Vermieter hiervon in Kenntnis gesetzt wurde und zugestimmt hat, oder er ist Untermieter des Fragestellers.

In jedem Fall genießt er den vollumfänglichen Mieterschutz.

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Renick  23.08.2021, 16:23
@VirageXO
In jedem Fall genießt er den vollumfänglichen Mieterschutz.

Das wird dir jeder beliebige Anwalt oder Richter anders erklären.

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VirageXO  23.08.2021, 17:33
@Renick

Hier sitzt gerade ein Anwalt, der dir das anders erklärt.

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Renick  23.08.2021, 17:40
@VirageXO

Gut, dann hat es keinen Zweck, wenn ich es dir genauer erkläre, warum du mit deiner Meinung falsch liegst, da du dich an dieser festgebissen hast. Lassen wir es also dabei bewenden.

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Renick  23.08.2021, 08:20
Setz ihn vor die Tür!

Welches Gesetz im BGB gibt einem die Erlaubnis dazu?

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