Muss die Miete direkt bezahlt werden, sobald man den Wohnungsschlüssel bekommt?
8 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Miete
Der Mietvertrag enthält das Datum des Mietbeginns. Der Mietbeginn muss nicht am Monatsersten erfolgen. Daher ist mit Mietbeginn die erste Gesamtmiete im Voraus zu bezahlen oder zur Überweisung anzuweisen. In den Folgemonaten ist die Gesamtmiete bis 3. Werktag des laufenden Monats zu zahlen oder zur Überweisung anzuweisen.
nein, es gilt was im Mietvertrag steht. diesen unterschreiben beide Parteien, nicht den Schlüssel
In deinem Mietvertrag steht,wann die Miete fällig ist.
Muss es nicht. Das BGB und der BGH meinen: Die Miete ist bis 3. WT anzuweisen, das ist Gesetz.
Wann die Miete fällig ist, steht klipp und klar im Mietvertrag.
Das steht im Mietvertrag, wann man die bezahlt.