Kaution bezahlt dennoch keine Schlüssel?
Hallo alle zusammen,
und zwar geht es um eine wichtige Sache. Ich ziehe am 29.08 um und habe gestern die Kaution vollständig bezahlt. Nun rief mich mein neuer Vermieter an und bestätigte den Geldeingang, allerdings wollen die mir erst die Schlüssel geben wenn ich die erste Miete gezahlt habe.
Bei mir ist es aber so das dass Jobcenter meine Miete übernimmt da ich in einer Ausbildung bin und ohne deren hilfe könnte ich mir keine Wohnung leisten die ich aber wegen der Ausbildung benötige.
Daher meine Frage, ist das überhaupt rechtens das erst die erste Miete schon gezahlt sein muss ?
Finde im Internet unterschiedliche Sachen dazu, und wie gesagt die Kaution wurde schon komplett bezahlt. Und jeder der das Jobcenter kennt weis auch das die erst Ende des Monats die Miete überweisen. Das Problem ist auch das ab den 01.09 schon eine neue Mieterin in meine alte Wohnung einzieht daher wäre der 29.08 die einzige Möglichkeit mein Umzug zu machen damit ich pünktlich in meine neue Wohnung rein kann.
Falls sich die neuen Vermieter aber nun weigern sollten habe ich halt das Problem das ich nicht weiß wo ich meine Möbel unterstellen soll bis ich in meine neue Wohnung kann.
Ich hoffe ihr könnt mir da Tipps und Hilfestellungen geben.
Danke im Voraus
2 Antworten
Das Verhalten deines Vermieters ist rechtswidrig. Wohnraummiete ist lt. BGB und BGH bis zum 3. Werktag (Sa. zählt nicht mit) anzuweisen/zu bezahlen. Bei Mietbeginn 1.9. ist also die Miete bis 3.9.(Freitag) zu zahlen. Das wäre auch noch fristgerecht, wenn am 3.9. abends online um 23:55 Uhr die Miete überwiesen wird.
Auch bei der geforderten Kaution wurde gesetzeswidrig gefordert. Der Mieter ist lt. BGB berechtigt, diese in drei gleichen Raten zu zahlen. Die 1. muss zum Mietbeginn gezahlt sein, 2. und 3. in den beiden Folgemonaten mit der Miete.
Da du bereits die volle Kaution gezahlt hast, ist nicht nachvollziehbar, dass die Schlüsselübergabe erst nach Zahlung der Miete erfolgen soll.
Er müsste dir zumindest ab 1.9.00:00 Uhr den Besitz an der Wohnung einräumen.
Wenn nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig.
Vielen dank, ich habe schon mit einen Mieterschutzbund geschrieben und die sagten gleiches. Hab halt echt das Problem das ich sonst auch nicht weiß wo ich meine ganzen Möbel lassen sollte.
Nein, das ist nicht rechtens. Allerdings müssen sie dir auch nicht VOR dem 1.9. den Schlüssel geben.