Kaution bezahlt dennoch keine Schlüssel?

2 Antworten

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Das Verhalten deines Vermieters ist rechtswidrig. Wohnraummiete ist lt. BGB und BGH bis zum 3. Werktag (Sa. zählt nicht mit) anzuweisen/zu bezahlen. Bei Mietbeginn 1.9. ist also die Miete bis 3.9.(Freitag) zu zahlen. Das wäre auch noch fristgerecht, wenn am 3.9. abends online um 23:55 Uhr die Miete überwiesen wird.

Auch bei der geforderten Kaution wurde gesetzeswidrig gefordert. Der Mieter ist lt. BGB berechtigt, diese in drei gleichen Raten zu zahlen. Die 1. muss zum Mietbeginn gezahlt sein, 2. und 3. in den beiden Folgemonaten mit der Miete.

Da du bereits die volle Kaution gezahlt hast, ist nicht nachvollziehbar, dass die Schlüsselübergabe erst nach Zahlung der Miete erfolgen soll.

Er müsste dir zumindest ab 1.9.00:00 Uhr den Besitz an der Wohnung einräumen.

Wenn nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Fahrer5522 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:59

Vielen dank, ich habe schon mit einen Mieterschutzbund geschrieben und die sagten gleiches. Hab halt echt das Problem das ich sonst auch nicht weiß wo ich meine ganzen Möbel lassen sollte.

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Nein, das ist nicht rechtens. Allerdings müssen sie dir auch nicht VOR dem 1.9. den Schlüssel geben.