Untermieter bei der Mutter?
Hallo
Meine bruder lebt in Scheidung und hat seinen Job verloren. Den Anlass nimmt er um einen Ortswechsel durch zu führen.
Er möchte in die alte Wohnung unserer Mutter ziehen die sich nun traut mit ihrem langjährigen Partner zusammen zu ziehen.
Da mein Bruder von Berlin zurück nach Mainz zieht muss er erst einmal Hartz 4 benatragen. Er meint er kann von unserer Mutter ein Untermietvertrag für ihre Wohnung beim Job Center Einreichen und das würde genau so zahlen wie ein Mietvertrag von einem anderen Vermieter. Ich meine das geht nicht da wir uns da jetzt in einer heißen Diskussion befinden dachte ich ich frag Mal nach.
Wie ist das kann mein Bruder die Wohnung unserer Mutter mieten und mit ihr einen Untermietvertrag machen? Und nimmt das Job Center das an?
1 Antwort
Hallo,
- der Vermieter deiner Mutter muss das Untermietverhältnis im Vorfeld gestatten.
- Untermiete heisst üblicherweise, dass man einen Teil einer Wohnung (z.B. ein einzelnes Zimmer) weitervermietet.
- warum versucht dein Bruder nicht, den Mietvertrag deiner Mutter selber zu übernehmen, sprich selber den Mietvertrag abzuschliessen?
- Warum sucht er sich nicht erst einen Job und zieht dann um?
Alles fragen die er nicht beantworten kann bis auf die das der Vermieter meiner Mutter keine Hartz 4 Empfänger möchte. Und er findet keine andere Wohnung