Muss man einen Internetanschluss weiterhin zahlen, wenn die Wohnung für die man in abgeschlossen hat abgerissen wird?

3 Antworten

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Der DSL Vertrag ist kein Problem. Den kannst du entweder zu einer neuen Wohnung mitnehmen oder du hast ein Sonderkündigungsrecht in so einem Fall. Viel spannender wird aber die Frage sein, wie genau der Vermieter die Kündigung begründen wird. Nur allein den Abriss als Grund anzugeben reicht nach dem Gesetz nicht aus. Eventuell ist die Kündigung dann unwirksam oder der Vermieter muss dir Schadenersatz geben.

TheWiseLady 
Fragesteller
 31.10.2021, 16:50

Interessant, wofür genau würde man da Schadensersatz bekommen?

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Renick  31.10.2021, 16:58
@TheWiseLady

Für alle Kosten, die durch den erzwungenen Umzug entstehen, z.b. ein Umzugsunternehmen, Makler um nur zwei Beispiele zu nennen. Aber man muss die Kündigung abwarten, vorher kann man nicht mehr dazu sagen und vorher musst du auch nichts tun.

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Du kannst den Internetvertrag dann an deinen neuen Wohnort mitnehmen. Das darf nicht mehr als ein Neuanschluss kosten.

Nur wenn der Anbieter die fuer die alte Wohnung vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht im mindestens gleichen Umfang anbietet, hast du dann ab Umzug ein Sonderkuendigungsrecht mit dreimonatiger Kuendigungsfrist zum Monatsende.

RUFBA  31.10.2021, 00:38

Manche regionalen TK-Anbieter versuchen, sich das Geld doch zu holen, wenn sie am neuen Standort nichts anbieten können. MNet war mal in einen Prozess verwickelt, ich weiß aber nicht, wie er ausgegangen ist.
Frage lieber beim Verbraucherschutz, ob solche Klauseln bei Gericht kassiert wurden.

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DerCaveman  31.10.2021, 02:19
@RUFBA

Gestritten wurde verschiedentlich darueber, ob dieses in § 46 Abs. 8 TKG gesetzlich geregelte Sonderkuendigungsrecht erst ab dem tatsaechlichen Umzug ausgeuebt werden kann oder auch schon vorher, wenn bereits feststeht, dass der Umzug in Kuerze erfolgen wird. Das ist aber inzwischen auch gerichtlich geklaert. Das Sonderkuendigungsrecht kann erst dann ausgeuebt werden, wenn der Umzug bereits erfolgt ist.

Da ein Umzug meist am Monatsanfang erfolgt und die Kuendigungsfrist 3 Monate zum Monatsende betraegt, fuehrt dies meist dazu, dass man noch bis zu 4 Monate fuer eine Leistung zahlen muss, die man nicht mehr annehmen kann. Schliesslich ist ab dem 1. eines Monats keine Kuendigung zum Ablauf des uebernaechsten Monats mehr moeglich, sondern erst zum Ablauf des auf den uebernaechsten Monat folgenden Monats. Dies fuehrt zwar bei vielen verstaendlicherweise zu Unmut, so ist es nun aber mal (zur Zeit noch) gesetzlich geregelt.

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Wenn dein Anbieter in der neuen Wohnung Internet bieten kann ja. Sollte es aber z.b. Kabel Deutschland sein und du in der neuen Wohnung kein Kabel hast, nein dann kannst du früher kündigen.

DerCaveman  31.10.2021, 00:59

Kabel kann man legen.

Entscheidend ist, ob der Anbieter die vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort anbietet oder nicht. Fuer die technischen Voraussetzungen im Haus ist er nicht verantwortlich.

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