1 Jahr vergessen umzumelden, Amt weigert sich nun?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sachbearbeiterin darf die Bescheinigung nicht ablehnen, es ist egal wie alt diese ist.

Allerdings musst du mit einem Bußgeld rechnen, weil du dich zu spät umgeneldet hast.

Stellt die sich quer, an die Vorgesetzten wenden zur Not an den Bürgermeister.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann passieren, auch das Bußgeld bis zu 1.000 EUR ist ja möglich.

Nur, die auch von Dir bezahlte Mitarbeiterin will nicht, also möge sie den Vorgang an ihren Vorgesetzen geben.

Schreibe es ihr so, falls sie auch das nicht macht, spreche mit Deinem Ratsmitglied oder direkt mit dem Bürgermeister.

Bei uns gibt es dafür sogar Bürgersprechstunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Schreiben dazu geben, dass der Vermieter keine ordentliche ausstellen will. Wenn dann das Amt klagt kannst du auch mit Anwalt dagegen und eben so bescheinigen wie es war. Wenn das Amt unbedingt auf seine Form pocht müssen sie sich beim Vermieter melden. Nur wenn sie deinen "Zweizeiler" vom Vermieter auch haben kannst du dann auch später nachweisen was Sache ist (selbst Kopie behalten und Bild vom Kuvert an die Behörde).

Allerdings ist klar dass du dann evtl. Strafe zahlen musst, weil man sich sofort ummelden muss und nicht erst 1 Jahr später. Aber du zahlst dann nur Strafe für dieses 1 Jahr und nicht die weitere Verzögerungszeit wegen der Form des Schreibens.

Sie wollen mir einen Zweizeiler ausstellen in dem bestätigt wird das ich immer noch in der Wohnung wohne. Das reicht dem Amt aber leider nicht.

Schicke Deinem Vermieter seine ursprüngliche Bescheinigung und bitte um entsprechenden Vermerkauf dieser.

Sie wollen mir einen Zweizeiler ausstellen in dem bestätigt wird das ich immer noch in der Wohnung wohne. Das reicht dem Amt aber leider nicht.

woher weisst du das?

alte, originale Wohnungsgeberbescheinigung, plus Zweizeiler mit Unterschrift vom Vermieter, dass du immer noch in der Wohnung wohnst. Das ist ausreichend als Nachweis. Und zur Ansicht noch den Mietvertrag und den Kontoauszug vorlegen, dass die Miete jeden Monat bezahlt wird.

rockthekrokodil  29.04.2022, 12:12

freut mich, dass wir dir helfen konnten. immer wieder gerne.

0