Wofür braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung noch?

4 Antworten

Nein, für den Auszug nicht. Am Anfang, als die Wohnungsgeberbescheinigung eingeführt wurde, wollte man sie auch beim Auszug. Das wurde aber sehr schnell wieder abgeschafft. Man braucht sie wirklich nur beim Einzug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ob mit oder ohne Mietvertrag: Sobald du zu jemandem in eine / seine Wohnung ziehst, benötist du von diesem die Wohnungsgeberbestätigung. Mit dieser musst du dich dann beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, das binnen 14 Tagen nach (tatsächlichem) Einzug.

Abmelden muss man sich nur bei dauerhaftem Verzug ins Ausland.

Die 2. Option steht für den Fall drauf das eine meldepflichtiger Person keinen neuen Wohnraum in Deutschland bezieht.

Dann muß der Wohnungsgeber den Auszug bestätigen und die Person sich abmelden.

Braucht man nur für die Anmeldung . Den Auszug muss man ich meine seit 2016 nicht mehr bestätigen . Es reicht die Bestätigung vom neuen Vermieter