Auswandern trotz eigenes Haus?

8 Antworten

Die Melderegister der Meldeämter führen keine "Häuser".

Das Register der Behörden ist Adressbezogen. Vorrangig wird es nicht nach Adressen, sondern nach Personen geführt, da diese der Meldepflicht unterliegen.

Eine Wohnung/Haus muss nicht bewohnt werden, und ist daher ist nicht in jeder Wohnung eine gemeldete Person.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Niero20 
Fragesteller
 29.04.2021, 08:28

Danke für deine Antwort. Bei welcher Behörde muss ich denn angeben, dass mein Haus leer steht und niemand dort wohnt?

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PissedOfGengar  29.04.2021, 08:42
@Niero20

Vergiss doch mal das Haus. :D

DU musst DICH ins Ausland abmelden, und zwar beim Einwohnermeldeamt. Melderechtlich interessiert es keinen, dass das Haus leer steht.

Würde mich auch wundern, wenn es irgendwen anders interessiert.

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Du musst dich als Person bei der Meldebehörde abmelden.

Das Haus ist immer noch dein Eigentum und du bist als Eigentümer haftbar. Wie du deine Pflichten als Eigentümer erfüllst oder wen du damit beauftragst- deine Entscheidung.

Da ist dann niemand als wohnhaft eingetragen.

Du bist jedoch weiterhin im Grundbuch als Eigentümer benannt.

Naja du musst die dann polizeilich abmelden, also
ist dort keiner gemeldet . Da du ja Eigentümer bist
hast ja du auch weiterhin die Verantwortung dafür.

Du wirst das Haus doch nicht einfach Verkommen
lassen. Ich würde es lieber vorher verkaufen, weil
ich das Geld gut brauchen könnte, es sei denn ich
habe die Absicht zurück zu kommen.
opi ehrsam

Immer der, der da drinnen wohnt, oder an wen du das Haus vermietest.