Auswandern trotz eigenes Haus?
Wenn man ein Haus besitzt und in das Ausland auswandert, wer ist dann im Haus als wohnhaft gemeldet bzw. überhaupt gemeldet? Ist es dann als "Leerstehend" eingetragen?
8 Antworten
Das Register der Behörden ist Adressbezogen. Vorrangig wird es nicht nach Adressen, sondern nach Personen geführt, da diese der Meldepflicht unterliegen.
Eine Wohnung/Haus muss nicht bewohnt werden, und ist daher ist nicht in jeder Wohnung eine gemeldete Person.
Vergiss doch mal das Haus. :D
DU musst DICH ins Ausland abmelden, und zwar beim Einwohnermeldeamt. Melderechtlich interessiert es keinen, dass das Haus leer steht.
Würde mich auch wundern, wenn es irgendwen anders interessiert.
Du musst dich als Person bei der Meldebehörde abmelden.
Das Haus ist immer noch dein Eigentum und du bist als Eigentümer haftbar. Wie du deine Pflichten als Eigentümer erfüllst oder wen du damit beauftragst- deine Entscheidung.
Da ist dann niemand als wohnhaft eingetragen.
Du bist jedoch weiterhin im Grundbuch als Eigentümer benannt.
Naja du musst die dann polizeilich abmelden, also
ist dort keiner gemeldet . Da du ja Eigentümer bist
hast ja du auch weiterhin die Verantwortung dafür.
Du wirst das Haus doch nicht einfach Verkommen
lassen. Ich würde es lieber vorher verkaufen, weil
ich das Geld gut brauchen könnte, es sei denn ich
habe die Absicht zurück zu kommen.
opi ehrsam
Immer der, der da drinnen wohnt, oder an wen du das Haus vermietest.
Danke für deine Antwort. Bei welcher Behörde muss ich denn angeben, dass mein Haus leer steht und niemand dort wohnt?