Eheschließung mit einem Ausländer? Wohnsitz?

3 Antworten

Je nach Staatsbürgerschaft Deines Freundes sind auch die Anforderungen für einen Erhalt eines Visas verschieden. Der Nachweis eines Mietvertrages in Deutschland oder eine feste Adresse, bei der man wohnt, gehört nach meiner Kenntnis nicht zu den Anforderungen. Erkundige Dich bei der deutschen Botschaft im Land, in welchem Dein Freund lebt, nach den Anforderungen.

Die Anforderungen für eine Visa-Erteilung sind andere als des Standesamtes für eine Eheschließung. Das ist zu unterscheiden.


LePetitGateau  06.01.2023, 20:10

Ja, das habe ich auch so im Kopf. Eine Meldeadresse wäre für ein (temporäres Visum) sehr fragwürdig. Und beim Familiennachzug sind wir hier ja noch gar nicht angekommen

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:25
@LePetitGateau

Ist ein Heiratsvisum auch temporär? Ich dachte, dass sich das gar nicht so sehr unterscheidet von den Bedingungen wie ein Visum für einen Familiennachzug

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LePetitGateau  06.01.2023, 20:28
@ANO1997

Ein Heiratsvisum ist nur temporär, er erhält mit der Eheschließung kein automatisches Aufenthaltsrecht (nicht mal ein Befristetes) und muss das Land nach Eheschließung wieder verlassen.

Das ist auch der Grund wieso er keinen Wohnsitz oder eine Krankenversicherung dazu braucht. Das alles spielt erst dann eine Rolle, wenn es um den Familiennachzug geht.

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:37
@LePetitGateau

Das ist ja richtig nervig.. er muss das Land wieder verlassen und wir müssen dann 1 Jahr lang die ganze Bürokratie machen? Das Standesamt meinte sogar, dass das als Verlobter schneller geht als mit Familiennachzug. Daher hatten wir uns für den Prozess entschieden. Wir wollten aber auch sowieso hier heiraten

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:20

Er ist aus Pakistan. Es wird ein Heiratsvisum sein, welches er beantragen darf. Alle Unterlagen für die Eheschließung wurden ein Jahr lang geprüft und nun bestätigt, dass alles gut ist. Ich weiß nicht, ob wir nun für die Visumerteilung für ihn einen Wohnsitz organisieren müssen und ggf. Krankenversicherung oder ähnliches. Deutsche Botschaft in Pakistan antwortet weder auf Mails noch auf Anrufe. Kaum bis gar nicht erreichbar. Und wenn, dann sagen sie immer, dass sie keine Auskunft geben

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"Muss ich zwingend Mieterin sein"

Nein, je nachdem von welchem Visum wir sprechen muss nachgewiesen sein, dass ihm Wohnraum für den Zeitraum geboten wird + du musst nachweisen können finanziell für ihn aufzukommen (bei den meisten Arten, weiß ja nicht welche Staatsangehörigkeit er hat). Eigentlich muss er fürs Visum auch gar nicht offiziell gemeldet sein, er braucht halt eine Adresse unter welcher er erreichbar ist.

Bedenkt auch, dass er nach der Eheschließung vor Ort in der Regel trotzdem wieder ausreisen muss (Wird hier ja eher nicht um EU:Staatsangehörigkeit gehen, sonst wäre Visum kein Thema) und dann im Anschluss muss offiziell der Familiennachzug beantragt werden.


ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:23

Wieso müssten wir noch ein Visum beantragen? 😳 Wir haben vor einem Jahr ca. angefangen, alle Dokumente einzureichen und prüfen zu lassen, um ihn als Verlobten über ein Heiratsvisum hier her holen zu können. Das hat nun geklappt und ein Visum muss beantragt werden. Ich weiß jetzt nicht, ob ich eine eigene Wohnung brauche für ihn, damit sein Aufenthalt gesichert ist. Bin ja selbst finanziell noch nicht besonders stabil (selbst Studentin). Er wird auch direkt arbeiten müssen bzw eine Ausbildung suchen.

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LePetitGateau  06.01.2023, 20:31
@ANO1997

Ich glaub ihr seid da "Verloren im Prozess". Vielleicht wäre ein Gang zur Ausländerbehörde mal eine gute Idee.

Ein Heiratsvisum ist genau für das gedacht: Damit die Eheschließung vor Ort vollzogen werden kann.

Ein Aufenthaltsrecht, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Arrbeitserlaubnis sind NICHT daran geknüpft.

Gerade beim Familiennachzug müsst ihr alle Finanzen offen legen und du musst als Ehefrau nachweisen können, dass du ihn hier finanziell mit unterhalten kannst. Sonst wird der Familiennachzug auch erstmal nicht bewilligt. Und DANN gehts auch in die vollen mit Nachweise über ausreichend Wohnraum etc.

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:35
@LePetitGateau

Das wusste ich wirklich nicht. Ich dachte, er darf danach bleiben. Ich hätte nicht gedacht, dass man danach wieder weg muss. Wir haben ja einen mindestens ein Jahr langen Prozess über den Nachweis der Dokumente hinter uns. Ich will nicht nochmal ein Jahr alles nachweisen müssen. Dachte, dass man dann hier endlich zusammen durchstarten kann mit Arbeit und Eheleben

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Ihr müsst euch einfach nur dort anmelden und deine Schwester muss bestätigen, dass ihr dort tatsächlich wohnt. Wenn es eine Mietwohnung ist, muss der Vermieter informiert werden.

Und das ist auch schon alles.


ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:17

Der Vermieter will vermutlich keine Meldungen, da es eine zwei Zimmer Wohnung ist und meine Schwester und Schwager (+ Neugeborenes Kind) schon genug sind, die dort angemeldet sind. Es ist aber eine Wohnung, die sie fast gar nicht nutzen. Daher können wir da wohnen

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LePetitGateau  06.01.2023, 20:29
@ANO1997

Ich dachte die Wohnung gehört deiner Schwester. Für Untermiete benötigt es die Genehmigung.

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 20:32
@LePetitGateau

Nein, die haben ein Haus als Eigentümer und eine Wohnung gemietet. Deshalb benötigen wir vom Vermieter wohl eine Zustimmung

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SweetKitty36849  06.01.2023, 21:19
@ANO1997

Ich versteh das nicht. Wenn sie dort nicht wohnt, weil sie in ihrem Haus wohnt, dann steht die Wohnung leer und sie darf dir und deinem Mann gestatten, sie allein zu nutzen. Dann seid ihr keine Untermieter und der Vermieter darf das auch nicht ablehnen. Die Miete zahlt weiterhin deine Schwester und ihr erstattet ihr diese. Ganz einfach.

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 21:23
@SweetKitty36849

Genau, das wäre der Plan. Aber das könnte illegal sein, weil der Vermieter schon das Recht hat selbst zu entscheiden, wer da wohnt. Auch, wenn meine Schwester die Miete begleicht

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SweetKitty36849  06.01.2023, 21:27
@ANO1997

Der Vermieter darf den Einzug weiterer oder anderer Personen nur aus gutem Grund ablehnen. Nicht "nur so". Ein guter Grund wäre, wenn da mehr als 2 Leute drin wohnen. Die Nutzung der Wohnung durch euch alleine darf er nicht grundlos ablehnen.

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ANO1997 
Fragesteller
 06.01.2023, 21:43
@SweetKitty36849

Okay, das ist echt krass. Danke dir. Hilft mir gerade wirklich. Der Vermieter geht ja davon aus, dass die beiden die Wohnung nutzen, aber sie haben irgendwie bislang nur immer alle 2 Wochen drin gewohnt, weil meine Eltern nebenan wohnen. Darf sie also sagen, dass die beiden sowieso nicht dort wohnen und daher ich und mein Partner vorübergehend dort drin gemeldet werden?

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