Nachbarn nicht hier gemeldet?
Ich war vor einiger Zeit, um Anzeige gegen meine Nachbarn zu stellen und ein Beamter sagte mir, dass dort nur die Mütter (50 & 70) gemeldet wären.
Ich habe allerdings öfters schon Pakete für die Söhne (ca. 25-30j) angenommen. Auch die Fahrzeuge der jungen Herren stehen täglich vor dem Haus und selbst ein weiterer Nachbar bestätigte mir, dass mindestens einer der Herren dort wohnen würde. Ich hatte täglich Ärger mit denen, was ich in einer Dokumentation festhalten sollte, wie mir die Polizei riet.
Jetzt frage ich mich wo ich melden kann, dass diese Personen dort wohnen und nicht nur zu Besuch sind.
4 Antworten
Wenn diese den selben Vermieter haben wie du , solltest du diesen informieren. Schließlich wirkt sich die Anwesenheit weiterer Pesonenauf Dauer in der Nachbarwohnung auf bestimmte Betriebskosten aus die du möglichrweise mitfinanzierst. Wenn diese Burschen tatsächlich bei den Müttern wohnen, wäre das unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Die hätte zur Folge, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen könnte.
Er könnte / müsste den gemeldeten Sachverhalt prüfen.
Du dürftest gegen die Betriebskostenabrechnung unter Verweis auf die unerlaubten Bewohner Einspruch einlegen.
Polizei, Einwohnermeldeamt
Wen willst du das denn melden? Es ist nicht verboten dass Mütter die Pakete ihrer Söhne annehmen.
Die Pakete wurden auch von den erwachsenen Kindern abgeholt. Ich hatte täglich Ärger mit denen und ein weiterer Nachbar bestätigte mir, dass die da wohnen.
Seit Montag weiß ich auch, dass nicht einmal das Einwohnermeldeamt weiß, dass sie da wohnen. Ich denke, weil die Dreck am stecken haben oder polizeilich nicht so leicht auffallen können, wenn die da nicht gemeldet sind. So können die jedesmal abstreiten da gewesen zu sein.
Was verstehst du nicht daran? Es ist NICHT verboten!!! Was soll denn das Einwohnermeldeamt da machen? 🤦
Dann nimm doch keine Pakete mehr an.
Einwohnermeldeamt, die können den Wohnsitz bzw. die Meldeadresse überprüfen.
Das ist eine wirklich sehr interessante Antwort.
Muss ich dem Vermieter das in irgendeiner Form beweisen?