Sohn (14) zieht um ins EU-Ausland. Muss ich ihn von der Wohnung in DE (wohnhaft in DE) abmelden (ansonsten weiterhin schulpflichtig in DE)?

3 Antworten

Das ist nicht möglich. Er lebt hier nicht, es ist nicht sein Lebensmittelpunkt, er darf hier nicht weiter gemeldet bleiben. Da ist nicht nur die daraus resultierende Schulpflicht ein Problem. Auch - falls er nicht Deutsch ist - Vorraussetzungen für die Einbürgerung knüpfen sich daran. Ihn weiter hier gemeldet zu lassen ist einfach Betrug


DJJJJD 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 13:06

vielen Dank! hat sehr geholfen, damit hat sich das erledigt und wir melden ihn ab, nochmals vielen Dank!

0

vielen Dank! hat sehr geholfen, damit hat sich das erledigt und wir melden ihn ab, nochmals vielen Dank!


honeyboo  19.02.2021, 13:06

Ich bin mir diesbezüglich zwar nicht sicher ob es geht, aber könntet ihr nicht seinen Zweitwohnsitz bei Euch anmelden ?

1
PissedOfGengar  19.02.2021, 17:05
@honeyboo

Nein. Ein Zweitwohnsitz bezieht sich nur auf einen Wohnsitz in Deutschland. D.h. du brauchst dazu einen Erstwohnsitz in Deutschland.

1
honeyboo  19.02.2021, 17:30
@PissedOfGengar

Achso okay, dachte das wäre auch möglich wenn der Erstwohnsitz im EU-Ausland ist

0
PissedOfGengar  20.02.2021, 08:36
@honeyboo

Das hat mit EU oder nicht auch nix zu tun. Haupt- und Nebenwohnsitz sind rein Deutsche Dinge. Das betrifft nur deutsche Wohnungen.

Wenn du sagst, du hast in Polen deinen Hauptwohnsitz, und in Deutschland deinen Nebenwohnsitz, würdest du mit den Gesetzen dazu in polnisches Recht eingreifen, und das geht nicht.

Zudem sagt § 21 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes folgendes:

§ 21 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
1
Das wollen wir allerdings nicht. 

Das hat damit aber nichts zu tun, denn danach geht das nicht.

Wenn er nicht in Deutschland wohnt, kann er hier nicht gemeldet sein. Das wäre dann ein Scheinwohnsitz. Darauf stehen empfindliche Bußgelder.

Rein melderechtlich habt ihr Ihn nach Tschechien abzumelden.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von 2 Wochen abzumelden. Andernfalls drohen bis zu 1.000 EUR Bußgeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung