Meldepflicht, wenn ich im Ausland studiere?

2 Antworten

Studierende behalten im Regelfall ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern, wenn sie bis Studienbeginn dort gemeldet waren. In Spanien würdest Du einen Zweitwohnsitz begründen. Ruf´ dazu aber sicherheitshalber noch das Akademische Auslandsamt deiner bisherigen Hochschule an.

Du kannst dich in Spanien mit zweitem Wohnsitz anmelden. An und für sich, ist es egal. Innerhalb der EU kannst du ja wohnen wo du willst.