Da ein Elternteil verstorben ist, überlege ich mir, ob es sinnvoll ist, das Elternhaus als Zweitwohnsitz anzumelden. Eine abgetrennte Etage ist vorhanden. Ich werde nun öfter im Elternhaus sein, wegen Unterstützung. Da mein Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, dachte ich, das wäre ein sinnvoller Schritt. Oder ist das gar nicht notwendig, so eine offizielle Meldung.