Kann man einfach bei Einwohner Meldeamt Anrufen?& Fragen wo jemand wohnt?
Hi kann mein Ex beim Einwohner Meldeamt Anrufen und raus finden wo ich wohne .
Dürfen die das jemandem sagen egal wem ?
Oder ist das verboten
Bitte nur höfliche antworten 😊
3 Antworten
Prinzipiell kann JEDER über JEDEN eine Auskunft bekommen.
Dazu gibt es aber einige Voraussetzungen.
- du kannst nur dort Auskunft bekommen, wo die gesuchte auch wohnt/gewohnt hat
- du musst sonst Name und Anschrift angeben, auf Anfrage werden die auch an die gesuchte Person weiter gegeben
- du musst den Antrag auf Auskunft schriftlich stellen
- du musst eine Gebühr bezahlen
Kannst du nachweisen, dass eine Gefahr für dich vorliegt wenn eine bestimmte Person oder Personengruppe deine Daten erhält, kannst du eine Auskunftssperre eintragen lassen. Bevor dann eine Auskunft erteilt wird, wirst du zu der Anfrage befragt. Im Fall der Fälle wird dann keine Auskunft gegeben.
Nein. Auch dazu brauchst du einen schriftlichen Antrag. Du musst auch Nachweise beifügen, wie Strafanzeigen oder ähnliches.
So einfach sagen die das nicht. Dazu muss man eine Anfrage stellen und erhält dann gegen Zahlung einer Gebühr die Daten.
Es sei denn der Gemeldete hat der Weitergabe der Daten widersprochen.
Das ist kein Widerspruch. Eine Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen wenn eine Gefährdung für dich vorliegt. Dazu musst du Nachweise wie Strafanzeigen oder ähnliches vorlegen. Die Hürden eine ASP einrichten zu lassen sind ziemlich hoch.
Ja, das dürfen und werden die tun. Dazu muss er noch nicht mal anrufen, er kann schlicht im Internet eine entsprechende Anfrage raushauen.
Deshalb:
Wenn es hier um Stalking geht, solltest du eine Auskunftssperre veranlassen.
So pauschal ist die Antwort Quatsch.
Mündlich wird schonmal keine Auskunft gegeben. Das muß man schriftlich machen, und im Voraus bezahlen. Eine Meldeauskunft bekommt man, wenn man 4 Daten über die Person weiß, wie z.B. Geburtsdatum, Geschlecht, Vor- oder Nachnamen, bisherige Meldeadresse, Familienstand.
wenn man 4 Daten über die Person weiß, wie z.B. Geburtsdatum, Geschlecht, Vor- oder Nachnamen, bisherige Meldeadresse, Familienstand.
Doch so schwierig? 😉
Einige Bürgerämter akzeptieren auch die Bezahlung auf Rechnung, und sogar gegen Briefmarken. Gut, ist die Erfahrung von 2006/2007 . Aber da habe ich die häufiger gemacht.
Wie viel Daten man angeben muss ist nicht geregelt. Wichtig ist, dass die Person eindeutig im Register gefunden wird.
Dazu reicht in der Regel Name, Vorname, Geburtsdatum oder alte Anschrift.
Mir wurde das mit den 4 Daten so mitgeteilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Stadt das Datenschutzgesetz anders auslegen kann.
Kann ich einfach anrufen und sagen daß ich nicht möchte das sie meine Daten weiter geben ?