Erlaubnis zur Anmeldung?

4 Antworten

Ausgehend davon, ihr beide gleichzeitig die Wohnung gemietet/bezogen habt:

Klar kann sie das. Sie braucht von niemanden die Erlaubnis, sondern nur die Bestätigung (des Wohnungsgebers).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Wenn sie mit im Mietvertrag steht KANN sie das.

Dafür braucht Sie nicht deine Erlaubnis!

Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Wohnungsgeberbescheinigung, Diese musst Du ausstellen, wenn Deine Freundin bei Dir eingezogen ist.

Die Frage ist also, wohnt sie bei Dir oder ist sie nur als Gast bei Dir.

Nach einer gewissen Zeit (ca. 6 Wochen) kann man nicht mehr von "Besuch" sprechen, wenn Deine Freundin die überwiegende Zeit bei Dir lebt. Das Einwohnermeldeamt könnte Dich also mehr oder weniger zu dieser Bescheinigung nötigen oder Du sorgst dafür, dass Deine Freundin eben nicht mehr bei Dir lebt.

Für die Anmeldung braucht sie die Wohnungsgeberbestätigung.

Die auszustellen ist der Wohnungsgeber verpflichtet.

Verweigert er das droht ein empfindliches Bußgeld.

Ich glaub 1.000 € ist das Minimum.