Wie komme ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach wenn man sich nur mit einem Mietvertrag anmelden kann, da ich keinen besitze?
Hallo,
Ich verstehe nicht wie ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen soll wenn ich keinen Mietvertrag habe da ich so zu sagen an meinem Arbeitsplatz wohne...?
Das Problem ist, man muss sich irgendwo wohnhaft melden, kann dies aber nur mit einem Mietvertrag. Da ich keinen habe weil ich nur durch mündliche Absprache ein Zimmer Miete, kann ich mich anscheinend nicht hier anmelden. Jedenfalls nicht ohne einen schriftlichen Nachweis von der Person die mir das Zimmer vermietet zu bekommen. Diese Person weis aber garnicht das ich demnächst keine Wohnung mehr habe und ich weis nicht ob mir die Person erlauben würde mich hier wohnhaft zu melden.
Ohne festen Wohnsitz melden hört sich so an als wäre man ein asozialer verwahrloster penner der auf der Straße lebt. Wäre überall wo ich meinen Ausweis vorzeigen müsste ziemlich uncool und ich würde bestimmt diskriminiert werden.
In der Wohnung gemeldet bleiben aus der ich in den nächsten Tagen aussziehe kann ich auch nicht da ich a eine Meldepflicht erfüllen muss und b meine post sonst weiterhin dort hingehen würde.
Wie regel ich jetzt das Problem mit der Meldepflicht ohne Mietvertrag und ohne mich quasi als penner zu melden? Am besten auch ohne meinen arbeitsplatz darüber informieren zu müssen das ich das Zimmer welches ich hier Miete als Hauptwohnsitz nutze... Weil eigentlich geht man hier davon aus das ich das Zimmer nur brauche weil meine Wohnung zu weit weg ist um täglich heim zu fahren... Ich denke nicht das man mir hier eine wohnbescheinigung fürs Amt ausfüllen würde zumal ich nicbtmal eine Rechnung oder ähnliches (wie es ein hotel machen würde) bekomme sondern er so quasi unter der Hand hier wohne und Miete zahle...
Ich hoffe jemand versteht das Problem und hat eine Lösung. Danke.
An kaoulante: Also im Internet steht überall man muss einen mietvertrag vorzeigen beim Amt um sich dort anmelden zu können. Da wo ich jetzt wohne konnte ich mich sogar nur mit einem spetziellem Formular anmelden welches meine Vermieterin ausfüllen musste...
An gute Frage net: warum kann ich antworten nicht mehr kommentieren da mir jedesmal angezeigt wird "schreibe respektvoll" völlig egal was ich schreiben will...???
An jurismoral: Weis ich. Aber die meisten anderen nicht. Deswegen traue ich mich nicht mich ofw zu melden...
An juergen63225: Naja schon. Aber erstens möchte ich denen die Umstände nicht erklären und zweitens will ich keine Hilfe von niemandem sondern alles alleine regeln. Das würde sich besser anfühlen.
3 Antworten
Du brauchst keinen Mietvertrag sondern eine vom Vermieter (oder sonstigem Wohnungsgeber) auszustellende Wohnungsgeberbescheinigung.
Also am besten besorge ich mir son Formular und fülle es selbst aus.
Das ist verboten und wäre mindestens: Unterschriftenfälschung. Wenn das raus kommt, bist Du dran.
Lass so einen Quatsch.
Weil sonst wüsste ich nicht wer das für mich ausfüllen sollte
DER der Dir das Zimmer zur Verfügung stellt.
Das war nur ein test ob ich wieder antworten kann... Weil das ging komischerweise ewig mit der Begründung "schreibe respektvoll" nicht...
Man muss keinen Mietvertrag vorweisen, aber der Besitzer der Wohnung muss ein Formular ausfüllen ... und die Wohnung muss auch als Wohnraum gemeldet und zugelassen sein.
Wahrscheinlich liegt da daa Problem. Einen Gewerberaum darf man nicht als Wohnraum nutzen.
Lösung: .. der Arbeitgeber muss die Wohnung als solche melden Miete kassieren oder dir einen geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn das nicht in Frage kommt .. ich will ja nicht den Moralapostel machen. Hast du keine Eltern Geschwister bei denen du Dich melden kannst ?
Naja schon. Aber erstens möchte ich denen die Umstände nicht erklären und zweitens will ich keine Hilfe von niemandem sondern alles alleine regeln. Das würde sich besser anfühlen.
Hallo und Guten Morgen,
hier mal eine Antwort direkt aus dem Meldeamt!Seit dem 01.11.2015 kannst du dich nicht mehr mit einem Mietvertrag anmelden. Du benötigst dazu eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, von demjenigen, der dir den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Derjenige muss dir auch nicht erlauben deinen Wohnsitz dort zu melden, denn dazu bist du unabhängig davon verpflichtet.
Eine Anmeldung "Ohne festen Wohnsitz" ist ebenfalls seit dem 01.11.2015 nicht mehr möglich. Das wurde mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes gestrichen. Es ist lediglich eine Abmeldung nach unbekannt möglich. Das ist damit gleichzusetzen, dass man gar keinen Wohnsitz hat.
In deiner alten Wohnung kannst du theoretisch erstmal gemeldet bleiben. Das Bundesmeldegesetz enthält eine Regelung, dass man einen Wohnsitz weder an- noch abmelden muss, wenn man weiß, dass man dieses nicht länger als 6 Monate bezieht.
Die einzige Lösung besteht darin dir die notwendige Wohnungsgeberbescheinigung vom "Vermieter" zu holen, und den Wohnsitz anzumelden. Dazu bist du verpflichtet. Auch so hättest du die Wohnung schon mindestens als Nebenwohnsitz anmelden müssen. Da du dort aber anscheinend dauerhaft/die meiste Zeit bist, kannst du dich dort ausschließlich mit Hauptwohnsitz anmelden.
Kommst du deiner Pflicht nicht nach, kann das Meldeamt einen Bußgeldbescheid mit bis zu 1.000 EUR Strafe ausstellen.
Also am besten besorge ich mir son Formular und fülle es selbst aus. Weil sonst wüsste ich nicht wer das für mich ausfüllen sollte dem ich vorher die Situation erklären musste und wer das dann machen würde...