Muss man bei Bezug einer neuen Wohnung immer selber den Strom anmelden?

1 Antwort

Den Strom musst du selbst anmelden.

Natürlich hast du auch vor der Anmeldung schon Strom in deiner Wohnung. Du zahlst dann das, was du bis zur Anmeldung verbraucht hast, nach. Am besten meldest du den Stand deines Zählers zum Zeitpunkt deines Einzugs.

Die Heizkosten werden über den Vermieter abgerechnet.