Ich habe mir letztes Jahr eine kleine Lebensversicherung von der Debeka vorzeitig auszahlen lassen. Der Rückkaufwert betrug 1.635€. Dazu kam noch von der Debeka eine Steuerbescheinigung dass Kapitalerträge im Sinne des §43 abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Estg gezahlt wurden in Höhe von 752,35€.
Die Lebensversichung wurde am 01.11.2013 abgeschlossen (Kapital).
Meine Frage lautet: Muss ich den Auszahlungsbetrag bei meinen Einkünften (ich bin freiberufler) angeben?