Rückverfolgung Verwandtschaft möglich?
Wie kann der Staat die Verwandtschaft zurückverfolgen?
Die Frage kommt mir, da Polizei vor der Tür stand und nach Verwandten von einer verstorbener Nachbarin fragte.
Sie oder diverse Stellen haben doch Zugriff auf die Daten. Wir können doch - so dachte ich bisher - quasi wie gechippte Haustiere nachverfolgt werden. Immerhin muß man sich immer ab- und anmelden.
Und liegen diese Daten nicht auch in der Geburtsstadt der jenigen vor? Beim Standesamt wird doch alles aufgehoben, oder?
Bitte erklärt mir einmal die Zusammenhänge/Rückverfolgungsmöglichkeiten. Danke.
4 Antworten
Wenn die P vor der Tür steht und fragt, ist da wohl was anderes im ,,Busch"! Für Erbschaftsangelegenheiten interessiert sich die P nicht! Max. einen ersten Anlaufpunkt, wer informiert werden muss! Meistens weiß aber derjenige, der sie gefunden hat, so etwas!
Sie oder diverse Stellen haben doch Zugriff auf die Daten: RICHTIG!
Aber wie das genau verläuft, ist erstens zu viel Text, und es fehlt der erste Anlaufpunkt und dessen Informationen.
Ehe man sich durch die Daten von EMA und Standesämter kämpft ist es weit einfachen die Nachbarn zu befragen.
Während man beim EMA noch par Datenbank anfragen kann, ist das bei Standesämtern für die Polizei nicht möglich. Dort müsste man ein Auskunftsersuchen stellen. Dazu aber erstmal das richtige Standesamt wissen.
EMA gibt auch quasi keine Hinweise zu Verwandten.
Theoretisch kann man durch die Standesamtsunterlagen Verwandschaften aufklären. Das erfordert aber umfangreiche Handarbeit und ist rechtlich wahrsch. gar nicht möglich.
auch die Polizei braucht Gründe, um personenbezogene Daten zu erhalten.
wenn sich jemand immer brav umgemeldet hat, kann man seinen Lebensweg verfolgen. Das heißt aber nicht, dass man einen Stammbaum von jedem hat, der sich immer weiter verzweigt und bei jedem Umzug selbst aktualisiert.
Danke. Aber rechtlich sollte wenn kein Problem darstellen, da ja die Polizei sucht und nicht irgendwer.