Ab wann genau braucht man eine Meldebescheinigung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Er muss bei jedem Besuch angemeldet und abgemeldet werden.

Gemäß § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hat grundsätzlich erstmal jede Wohnung gemeldet zu werden:

§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Dabei spielt es erstmal keine Rolle, wer man ist, woher man kommt, oder wohin man zieht.

Da er aus dem Ausland kommt, und nicht im Inland gemeldet ist, trifft auch nicht die Ausnahme nach § 27 Absatz 2 Satz 1 BMG zu, nach der man sich nicht anmelden muss, wenn man die Wohnung nicht länger als 6 Monate beziehen wird:

§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. 

Denkt bitte daran, dass er eine Aufenthaltsgenehmigung, benötigt, bzw. ein Visa, welches aber nicht so lange gelten wird.

Zudem musst du jedesmal deinem Freund eine Bescheinigung für deinen freund über seinen Einzug ausstellen. Die Meldeämter verlangen dies oft zusätzlich auch noch vom Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung