Ausländerrecht – die neusten Beiträge

Thema Familie, Liebe und Ausländerrecht sachen?

Ich bin seit 10 Jahren verheiratet, habe 3 deutsche Kinder und sie sind, genau wie ich, Deutsch. Mein Ehemann hat Papiere bzgl Familienzusammenführung und er muss sein Visum alle 2-3 Jahre verlängern. Er ist seit 2018 hier in Deutschland.

Er ist immer gewalttätig zu mir (Ehefrau), aber nicht im Beisein der Kinder. Ich rede auch viel über den Tag: über die Kinder, finanziele Sachen usw., wichtige Themen eben, meiner Meinung nach. Er hört ab und zu zu und irgendwann sagt er das er nichts mehr hören möchte. Dann macht mich mit Worten runter, dass ich keine Ahnung habe, was ich für ne Kuh wäre usw. Obwohl ich wirklich eine gute Hausfrau und Mutter bin .

Meine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich alles melden würde? Was müsste ich machen, damit er keinen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt? Er sagte mir, solange die Kinder klein sind bleibt er und wenn die größer sind, wäre er weg von mir. Unter anderem guckt er sich jeden Tag gefühlt 5-10 Frauen im Internet an. Allerdings nur ihre Profile. Er weiß, dass ich seine Account Zugangsdaten habe, um mal zu kontrollieren. Und er sagte mir, dass er es bewusst macht, damit ich krank werde, irgendwann von seinen negativen Handlungen. Ich liebe ihn immer noch, aber kann man etwas tun, damit er nie diesen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt? Wenn ja: Wie, was und wo muss ich etwas tun, ohne das mein Ehemann etwas mitbekommt, dass ich das eingefädelt habe oder sonstiges. Er geht auch einkaufen für mich, hilft ab und zu Im Haushalt & das Geld was er verdient ist auch gut und er ist zu 95% ein guter Vater.

Ausländerrecht, Partnerschaft, Streit

NRW kommt nicht zur Ruhe – Schwere Straftaten nach Solingen, Siegen und Köln nun in Essen

Essen, Sicherheit, Polizei, Recht, Gewalt, Abschiebung, Ausländerrecht, Brandstiftung, Kriminalität, Ruhrgebiet, Strafgesetzbuch, Straftat, Nordrhein-Westfalen, Gefährliche Körperverletzung, Innenminister, Innere Sicherheit, Machete, Strafgesetzbuch Deutschland

Mögliche Abschiebung in den Irak?

Ich bin in Deutschland geboren, habe aber nie einen deutschen Pass oder Reisepass besessen. Ebenso habe ich nie einen irakischen Pass besessen und möchte dies auch nicht. Als ich minderjährig war, konnte ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels immer reibungslos durchführen. Nun bin ich volljährig geworden und habe erneut eine Verlängerung beantragt. Allerdings verlangen die Behörden neben allen anderen Dokumenten, die ich mühsam vorgelegt habe, nun auch einen irakischen Reisepass, obwohl ich nie mit dem irakischen Staat zu tun hatte oder haben möchte.

Aktuell habe ich eine Fiktionsbescheinigung, in der vermerkt ist, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Es erscheint mir unvernünftig, einen irakischen Reisepass zu beantragen, da dies quasi ein Freifahrtschein in den Irak wäre und ich dann mit Zwang abgeschoben werden könnte, obwohl ich hier geboren bin.

Ich wollte zur irakischen Botschaft gehen, aber die Korruption dort, die schlechten Erreichbarkeiten und die langen Bearbeitungszeiten schrecken mich ab. Zudem könnte ich durch die Beantragung der irakischen Staatsbürgerschaft tatsächlich die Gefahr einer Abschiebung erhöhen bzw. ermöglichen.

Ich verstehe nicht, warum ich als hier Geborener eine irakische Staatsangehörigkeit haben soll, obwohl ich weder einen deutschen noch einen irakischen Pass besitze. Meine Mutter sowie mein kleiner Bruder und meine große Schwester haben mittlerweile den deutschen Pass. Ich wollte ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber der Sachbearbeiter sagt, dass ich erst meinen Aufenthaltstitel verlängern müsse. Dazu brauche ich jedoch einen irakischen Reisepass, was ich als unvernünftig und aufwendig empfinde.

Was kann ich tun? Ab August beginne ich mein Fachabitur. Ich werde mich weigern einen irakischen Reisepass zu beantragen

Reisepass, Anwalt, Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, duldung, Irak, Jura, fiktionsbescheinigung, Asylrecht Ausländerrecht, Abschiebungen

Wie bekomme ich für meine Partnerin legalen Aufenthalt?

Sehr geehrter Leser und sehr geehrte Leserin,

Meine Frau kommt aus Indonesien.

Ich bin Deutscher Staatsbürger.

Ich bin mit Ihr um die anderthalb Jahre zusammen.

Sie hat Keine ID, kein Reisepass, kein gar nichts. Meine Frau ist seit mehr als 5 Jahren illegal in Deutschland. (das wusste ich erst im Nachhinein) Laut Ihre Aussage kam Sie als Babysitterin nach Deutschland mit einem Visum für Babysitting. Ihre damalige Arbeitgeberin hat Ihr nur 50€ pro Monat gegeben und hat Ihren Reisepass bei sich und sie will den gefühlt nicht rausrücken. Ich möchte, dass meine Frau diese anzeigt, aber meine Frau will das nicht. Sie sagte mir:" Sie habe ihr versprochen hat nicht zur Polizei zu gehen."

Ich möchte, dass sich meine Frau Legal in Deutschland aufhält.

Mal angenommen meine Frau fliegt zurück nach Indonesien, wie kann Sie die Sperre von Fünf Jahren vermeiden?

Lässt sich ein Ehevertrag, in Indonesien, schließen ohne dass ich nach Indonesien fliegen muss?

Und stimmt es dass der Antrag zum Ehegattennachzug zum Deutschen Ehepartner, bis zu Zwei Jahren, in der Deutschen Botschaft in Indonesien, verweilen kann?

Ich habe damals meinen Sachverhalt geschildert und mir konnte nicht wirklich geholfen werden, deswegen stelle ich die Anfrage nochmal mit konkreteren Fragen und konkreteren Angaben.

Danke für deine Unterstützung im Voraus.

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

Ausland, Indonesien, Recht, Zoll, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Auswärtiges Amt, Botschaft, Ehegattennachzug, Menschenrechte, Visum

Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
Familie, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Bleiberecht, Die Grünen, doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Europäische Union, FDP, Migration, SPD, Staatsbürgerschaft, Gesetzesänderung, Einbürgerungsantrag, Koalition, Politik und Recht, Politik und Gesellschaft, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Ausländerrecht