Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
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Zwischenmiete beim Einwohnermeldeamt melden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit wohne ich (20,w) in Mecklenburg-Vorpommern und werde bald mit meinem Studium in NRW anfangen. Da ich von dem Studierendenwerk noch nichts positives gehört habe, möchte ich ein WG-Zimmer für 4-5 Monate zur Zwischenmiete mieten (vielleicht auch 6), bis ich etwas festes habe.

Meine Freunde und das Ortsamt in meiner Stadt haben mir gesagt, dass man 2 Wochen Zeit hat, diese neue Adresse zu melden. Ich bin mir da nicht sicher, ob ich den Mietvertrag für paar Monate übernehmen muss. Oder geht das irgendwie ohne Übernahme des Vertrages? Wenn ja, welche Unterlagen soll ich zum Ortsamt/Einwohnermeldeamt mitbringen? Müsste ich mit dem Vermieter (Studierendenwerk) darüber besprechen?

Außerdem bin ich eine Ausländerin, kein Flüchtling. Daher besitze ich einen Aufenthaltstitel. Darauf steht meine aktuelle Adresse. Mein aktueller Aufenthalt läuft zum 30.06.2022 aus, daher habe ich einen neuen in meiner aktuellen Stadt beantragt. Dazu bekomme ich eine neue Karte (diesmal unbefristet) mit meiner aktuellen Adresse darauf. Müsste diese Adresse auch beim Ausländeramt geändert werden, obwohl ich für eine kurze Zeit in dieser WG bleiben werde?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir eine genaue Auskunft darüber geben könnte!

Vielen Dank im Voraus!
LG

Wohnung, Recht, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Einwohnermeldeamt, Zwischenmiete, Ausbildung und Studium
Hartz4 und Angehörigenpflege im Ausland?

Guten Abend Community,

ich hätte eine unangenehme Frage, die eigentlich auf diesem Board nichts verloren hat, aber ich bin ratlos. Vielleicht schreib ich auch einfach alles nieder, um es ein wenig abzulegen.

Gerade habe ich mit meiner Mutter telefoniert. Sie weinte und erzählte, dass meine Oma, die ganz allein in einem fernen Land lebt, in letzter Zeit noch mehr abgebaut hätte und dass es Verdacht auf Darmkrebs gäbe.

Wir leben seit mehr als 10 Jahren in Deutschland und die Situation meiner Oma war für meine Mutter stets ein sehr belastendes Thema. Für mich war es auch kein leichtes, aber ich habe da wohl eine gute Mauer aufgebaut und lasse die Misere nicht an mich ran.

Jedenfalls hat meine Mutter schon oft daran gedacht, Deutschland wieder zu verlassen um bei meiner Oma zu sein. Doch sie tat es nie. Irgendwann kam mein Bruder auf die Welt. Wenige Jahre später trennten sich unsere Eltern. Nun leben Mutter und Bruder getrennt von uns und werden vom Arbeitsamt unterstützt. Mutter befindet sich in einer Umschulung, Bruder geht zur Schule.

Man sieht, es wurden viele schlechte Entscheidungen getroffen...

Durch die Abhängigkeit vom Amt sei es ihr nicht möglich, Deutschland zu verlassen und die Wohnung nicht zu verlieren, sagt meine Mutter.

Meine naive Frage: gibt es doch eine Möglichkeit für sie, Deutschland für einige Zeit zu verlassen und die Hilfe des Amts und damit die Wohnung nicht vollständig zu verlieren? Oder bleibt nur alles hinter sich zu lassen?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen durchgemacht und hat gute Tipps, oder sonstiges. Ich danke euch.

Ausland, Recht, pflegefall, Pflegeversicherung, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, Ausländerrecht, Hartz IV, Jobcenter, Pflegekasse
Ledigkeitsbescheinigung?

Hallo, der Fall ist etwas verworren und dringlich, vlt. finde ich hier klare Antworten - wäre genial.

Folgender Fall:

Frau aus Chna, seit 2010 in Deutschland zum Studium, schließt Studium ab und muss nun um in Deutschland zu bleiben einen Beruf in ihrem erlernten Bereich wahrnehmen, tariflich korrekt bezahlt um weiterhin hierbleiben zu können.

Sie findet eine Doktorandenstelle aber muss wegen Problemen mit ihrem Arbeitgeber kündigen, ihre Aufenthaltsberechtigungi ist ergo nicht mehr gegeben und sie wird ausgewiesen - bzw. der Antrag auf Ausweisung ist momentan noch in Prüfung - aber sofern nichts anderes als Ergebenis herauskommt muss sie bis Ende Oktober zurück nach China.

Die Lösung des Problems, nämlich die Heirat mit ihrem deutschen Partner (mir), kann jedoch laut Behörden-Auskunft nur dann stattfinden, wenn eine "Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt würde.

Das chinesische Konsulat / Amt in Deutschland jedoch stellt sich dahingehend quer, da die Anfrage nach diesem Dokument jetzt kurz vor Ablauf des Visums gestellt wurde.

Die deutsche Behörde blockt also wegen der Bescheinigung, die chinesische gibt sie aber genau darum nicht heraus... Die Folge davon: Sie muss nach China zurück, warten bis die sogenannte Verpflichtungserklärung (Einladung) von deutscher Seite, also mir als Verpflichtetem zugesandt wird, um dann wieder nach Deutschland zu kommen.

Gibt es da keinen juristischen Freiraum bzw. Weg die deutsche Behörde bzgl. Aufenthalt o.Ä. zu einer Fristverlängerung zu bewegen, damit sie sich den Zwangsrückzug nach China spart, wenn sie ja eh weder herkommt?

Ausländerbehörde hat uns dahingehend sehr vage und unschlüssig beraten (meines Erachtens).

Ich kann mir nicht vorstellen dass mein Fall der Erste seiner Art ist und es nicht bereits hierfür Sonderregelungen gibt.

Danke vorab für jede Hilfe

Recht, Ausländerrecht, Ehe, Ausbildung und Studium
Studium wieder aufnehmen nach dem Abbruch?

Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert. 

Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt. 

Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen . 

Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.

Studium, Ausbildung, Recht, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Jura, juristisch, Universität, juristische frage, studienkolleg, Ausbildung und Studium
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?

Hallo an Alle

Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.

Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.

Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.

Recht, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht
Daueraufenthalt-EU und in der Schweiz arbeiten?

Hallo,

darf man mit einem Daueraufenthalt-EU in der Schweiz arbeiten?

Die Webseite der Ausländerbehörde sagt folgendes:

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
  • Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
  • (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Zudem wollte ich Euch fragen. ob Ihr Erfahrung damit hat, ab wann man (nachdem man dort gelebt und gearbeitet hat) mit einem Daueraufenthalt-EU in Ländern wie Schweden, Holland etc. einen Pass beantragen kann?

Politik, Recht, Gesetz, Ausländerrecht, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen
Die Erlaubnis zur begleichung der Abschiebekosten wird mir nicht zugeteilt, warum und wie kann ich vorgehen?

Hallo allerseits!

Mein Name ist Samir bin in Peje (Kosovo) geboren bin aber Serbischer Staatsbürger seit c.a. 5 Monaten lebe ich in Serbien.

Im Jahre 2014 suchten meine Familie und ich Asyl. hatten relativ schnell Fuß gefasst, und uns angepasst. gingen alle in der Schule/Berufsschule. Trotzdem waren wir geduldet. Knapp 1 Jahr danach kam der Bescheid dass wir der Abschiebung ausgesetzt sind und wir innerhalb einer Woche Deutschland verlassen sollten.

Daraufhin schalteten wir eine Anwältin ein, die jedoch nichts bewirkte. Zu dem Zeitpunkt als meine Familie abgeschoben wurde war ich bei meiner Freundin, habe dort übernachtet. Und wie es für Abschiebungen üblich ist mal die Polizei sehr spät, ich war bereits am schlafen und bekam nichts mit, die Ausländerbehörde bestand darauf mich zu kontaktieren hatten jedoch keine Möglichkeiten bzw nicht meine Nummer, und meine Eltern sagten ich sei in Bremen und würde mich somit auch nicht ergeben.

Erst am nächsten Morgen sah ich die Nachrichten dass meine Familie abgeschoben wird von meiner Schwester. Am selben Tag noch lief ich mit meiner Freundin zur lokalen Zeitung und schilderte ihnen meine Situation, jedoch konnten sie uns nicht helfen, danach suchten wir einen Anwalt auf der uns genauso wenig helfen konnte.

Über einem Jahr konnte ich untertauchen, bis man mich in der Wohnung von meiner Freundin um 5:40 Uhr fand. Es war der 01.02.2017. Die Polizei brachte mich nach Frankfurt oder (Eisenhüttenstadt) wo man mich der Abschiebehaft aussetzte.

Ganze 17 Tage war ich dort, am 18 erfolgte die Abschiebung von Flughafen Tegel Berlin. In Serbien angekommen suchte ich einen Anwalt auf der mir helfen konnte wie lange meine Sperre denn gültig sei. Er sagte ich habe 3 Jahre Sperre, die ich nicht mit Geld begleichen kann.

Ziemlich lange Geschichte aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Wieso kann ich dir Sperre nicht bezahlen? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten so etwas zu umgehen, oder muss ich wirklich 3 Jahre meines Lebens hier verschwenden und völlig unproduktiv warten? BITTE UM HILFE!

MfG: Samir

Abschiebung, Asyl, Ausländerrecht, abgeschoben
Jemand Erfahrung mit einer Klage bzgl. Ehegattennachzug?

In Berlin gab es ein Urteil, dass wenn (begründete) Ursachen vorliegen, warum Kriterien zum Ehegattennachzug nicht erfüllt werden, das Ehepaar ein Jahr nach Eheschließung dennoch ein Anspruch auf den Nachzug hat. Mein Fall ist folgendermaßen: - ich bin Deutsche, mein Mann Brasilianer. Er arbeitet als Artist in Ungarn und hat ein Visum, das aber an seinen Vetrag mit dem Zirkus gebunden ist. Sprich: hört er im Zirkus auf, muss er spätestens drei Tage später aus Europa raus sein. - wir erfüllen alle Kriterien für den Nachzug bis auf den Sprachnachweis (A1) Da mein Mann mindestens jede Woche die Stadt wechselt, ist es ihm nicht möglich einen Sprachkurs zu besuchen. Er hat Onlineunterricht und muss dementsprechend sehr viel eigenständig lernen. Mein Man ist nicht dumm, hat aber nie theoretische Grundlagen von Grammatik gelernt, auch nicht die seiner Muttersprache. Daher fällt es ihm sehr schwer deutsch zu lernen, noch dazu in einem fremden Land, in dem er mit Menschen arbeitet, die weder seine Sprache, noch deutsch sprechen. Kurzum...er lernt seit 2 Jahren, wird aber den A1 Kurs nicht bestehen (er ist für die Prüfung im Juni in Ungarn angemeldet)

-> ich habe nun gelesen, dass Ehepaare, die sich auf das oben genannte Urteil beziehen und Klage einreichen erfolgreich waren. Hat da jemand persönliche Erfahrungen gemacht oder ähnliches gehört?

Mein Mann wird ja deutsch lernen und hier einen Kurs besuchen...aber dass er weit weg von Deutschland in einem ihm fremden Land Deutsch lernt, ist einfach utopisch.

-> würde es sich (wahrscheinlich) lohnen, Geld für einen Anwalt auszugeben und zu klagen?

Ausländerrecht

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