Ausbildungsvertrag kündigen bzw. Aufhebungsvertrag?!??

Hallo. Meine Tochter hatte im September 2024 ihre Ausbildung begonnen, Probezeit 4 Monate, also endete diese im Januar. 

Seit Februar muss sie andauernd Überstunden machen, kein Tag vergeht wo sie pünktlich um 18 Uhr rauskommt, manchmal 20 Minuten oder 30 Minuten. Sie hat eigentlich 2 Stunden Mittagspause, aber auch da dauerts fast halbe Stunde bis sie rauskommt und muss aber pünktlich um 13.45 Uhr wieder anwesend sein. 

Auch kommt sie mit den Kollegen nicht klar, weil sie immer alle Arbeiten von ihnen erledigen muss. Sie ist die jüngste vom Alter her. 

Jetzt hat sie mündliche Zusage von einer anderen Ausbildungsstelle bekommen und diese meinten, sie könnte sofort anfangen. 

Nun meine Frage: 

—-> ich weiß Kündigungsfrist sind vier Wochen. Aber könnte sie fristlos kündigen ?? Sie fühlt sich gemobbt und schlecht behandelt. Da sind Kollegen, die mit anderen Kollegen Streit haben und meine Tochter hat zu den beiden „Gruppen“ gesagt, sie möchte sich in ihren Problemen nicht einmischen. Dadurch ist sie jetzt die böse und das tut mir auch sehr weh wenn ich sie so sehe. Auch als sie krank war, musste sie hingehen. 

—-> oder kann ich auch einen Aufhebungsvertrag ihr mitgeben dass das Ausbildungsverhältnis zum 31.3. aufgehoben wird. 

—-> Was wird dann aus ihren Resturlaub und den ganzen Überstunden?? Kann sie den Urlaub nehmen?? Sie hat seit Januar nur 2 Tage Urlaub genommen. 

Vielen lieben Dank 🙏

Kündigung, Azubi

Minderjährige Tochter hat online Ticket gekauft. Widerspruch!?!?

Hallo. Bin total sauer und brauche eure Hilfe!

Meine 11-jährige Tochter hat ohne mein Wissen sich einen Account bei  einem online Ticket-Verkaufsunternehmen angemeldet, sich als volljährig ausgegeben und wollte nach Ticketpreisen schauen. 

Auch ihrem Alter nach hat sie wohl hier und da rumgeklickt, sodass am nächsten Tag eine Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung an die erstellte Mailadresse kam. 

Sie hat gleich dort angeschrieben dass sie die Tickets aus Versehen angeklickt hat, und diese nicht kaufen wollte/ möchte. 

Aber dann hat die Firma gleich zurückgeantwortet, dass :

Aufträge zur Beschaffung von Tickets können nicht storniert werden, da die Beschaffung der gewünschten Tickets unmittelbar nach Ihrer Auftragserteilung beginnt. Da die Tickets in Ihrem Namen besorgt werden, unterliegt auch Ihr Auftragnehmer dem § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jede Auftragserteilung, Tickets für Sie zu suchen und zu besorgen ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Erfüllung des Vertrages und zur Bezahlung Ihres Auftrages. Die Beauftragung zur Suche von Tickets ist nur möglich, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen akzeptiert haben. „

Ich möchte auf jeden Fall diesen Kauf stornieren, da diese aus Dummheit von meiner Minderjährigen Tochter OHNE meines Wissens und Genehmigung gemacht und gekauft wurde und ich damit auf keinen Fall einverstanden bin. 

Kann mir bitte bitte jemand kurz aufschreiben was und wie ich das schreiben kann und da rauskomme?! 

Auf was muss ich im Text achten?! 

Vielen vielen Dank!!

Recht, Ticket, Tickets kaufen
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