Finanzierte Fahrzeug/ Schlussrate bei Arbeitsunfähigkeit?

2 Antworten

Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Mann einen Arbeitsunfall hatte und seitdem arbeitsunfähig ist. In Bezug auf die Schlussrate Ihres finanzierten Fahrzeugs ist es wichtig zu prüfen, ob die Kreditschutzversicherung auch für den Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit gilt. Wenn dies der Fall ist, könnte die Versicherung die verbleibende Schlussrate bezahlen, da Ihr Mann aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.

In jedem Fall sollten Sie sich direkt mit der Kreditschutzversicherung in Verbindung setzen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Kreditschutzversicherung von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können, daher sollten Sie die Details der Police sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie vollständig abgesichert sind.

Wenn die Kreditschutzversicherung nicht für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit gilt, können Sie versuchen, eine alternative Zahlungsvereinbarung mit dem Autohaus zu treffen. Sie könnten zum Beispiel versuchen, eine Verlängerung der Laufzeit des Kredits zu beantragen, um die monatlichen Raten zu senken und Ihrem Mann mehr Zeit zu geben, sich zu erholen und eine neue Arbeitsstelle zu finden. Eine weitere Option wäre es, das Fahrzeug zurückzugeben und die Schlussrate nicht zu zahlen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass dies negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben könnte.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Finanzberater oder Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Optionen zu besprechen und eine Entscheidung zu treffen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Weiterhin wünsche ich Ihnen und Ihrem Mann alles gute und baldige Besserung. Machen sie sich keine Sorgen, am Ende ist noch immer alles gut gegangen.

Viele liebe Grüße 😊

Da kommt es jetzt genau auf die Bedingungen der KSV an. Die Raten wurden schon alle bezahlt. Dann sollte man annehmen, die SR wird auch bezahlt. Übrigens zahlt die Versicherung nicht an das Autohaus sondern an die finanzierende Bank.

Die SR kann weiter finanziert werden oder das Autohaus kauft das Auto für die SR ab. Weiterfinanzierung wird nicht klappen. Der Händler hat gegenüber der Bank eine Rückkaufverpflichtung.

Du solltest dich also mal mit dem Händler unterhalten wie es weiter gehen kann.

Leider vermute ich mal, wenn du die 4.570 € nicht aufbringen kannst, muss das Autohaus einspringen. Ich hoffe auch weiterhin, das Auto ist noch mehr wert als dieser Betrag. Sonnst musst du nämlich noch draufzahlen.

Und genau das ist der Grund warum man keine Ballon- oder 3-Wege-Finanzierungen machen sollte.