Mit Fiktionsbescheinigung in Schengenstaaten reisen?
Hallo zusammen, ich möchte dieses Jahr das erste mal in den Urlaub fliegen aber habe bedenken mit meiner fiktionsbescheinigung zu fliegen, ich besitze einen kasachischen Pass. Meine Frage ist ob ich mit meinem Pass und meinem Fiktionsbescheinigung Paragraph 81 Absatz 4. innerhalb eines Schengenstaates reisen darf oder ich noch zusätzlich ein Visum brauche…? Hab eigentlich nur Angst das ich nicht mehr zurück nach Deutschland komme… Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.. Danke.
Ausländerrecht,
fiktionsbescheinigung