Mit Fiktionsbescheinigung in Schengenstaaten reisen?
Hallo zusammen, ich möchte dieses Jahr das erste mal in den Urlaub fliegen aber habe bedenken mit meiner fiktionsbescheinigung zu fliegen, ich besitze einen kasachischen Pass. Meine Frage ist ob ich mit meinem Pass und meinem Fiktionsbescheinigung Paragraph 81 Absatz 4. innerhalb eines Schengenstaates reisen darf oder ich noch zusätzlich ein Visum brauche…? Hab eigentlich nur Angst das ich nicht mehr zurück nach Deutschland komme… Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.. Danke.
2 Antworten
Du darfst mit der Fiktionsbescheinigung NICHT ohne Weiteres in andere Schengenstaaten reisen.
Die Fiktionsbescheinigung:
- gilt nur für Deutschland.
- ist kein Ersatz für ein Visum oder Aufenthaltstitel im Schengenraum.
- erlaubt dir die Wiedereinreise nach Deutschland, wenn du vorher legal hier warst und maximal 6 Monate im Ausland bist (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).
Kasachstan ist visumpflichtig für den Schengenraum, d. h. du brauchst immer ein gültiges Visum, wenn du in ein anderes Schengenland (z. B. Spanien, Italien, Frankreich etc.) reisen willst – auch wenn du in Deutschland wohnst und dort eine Fiktionsbescheinigung hast.
Was du tun kannst:
- Visum beantragen bei der Botschaft des Urlaubslandes (z. B. Spanien) – nimm deinen Pass, Fiktionsbescheinigung, Nachweis deines Antrags bei der Ausländerbehörde, Buchungsbelege usw.
- Nur mit Fiktionsbescheinigung in den Urlaub → nur innerhalb Deutschlands oder in dein Heimatland – aber nicht in andere Schengenländer ohne Visum!
- Achte auf die Rückreise nach Deutschland:
- Du darfst nur dann wieder einreisen, wenn du:
- vorher legal in Deutschland warst,
- die Fiktionsbescheinigung gültig ist,
- nicht länger als 6 Monate im Ausland warst,
- und du mit dem gleichen Reisedokument zurückreist, das du auch bei der Fiktionsbescheinigung angegeben hast.
Mit deiner Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 kannst du problemlos zurück nach Deutschland fliegen, aber sie gilt nicht automatisch für andere Schengen-Staaten. Stell dir vor, die Fiktionsbescheinigung ist wie eine vorläufige Mitgliedskarte fürs Fitnessstudio – du kommst rein, aber nur in dein eigenes Studio (Deutschland), nicht in die anderen Filialen (Schengen-Staaten).
Heißt: Du brauchst je nach Land wahrscheinlich ein Visum, um dort einzureisen. Am besten checkst du das vorher bei der Botschaft des Ziellandes, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt.
Cheers