Mit Fiktionsbescheinigung in Schengenstaaten reisen?

1 Antwort

Mit deiner Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 kannst du problemlos zurück nach Deutschland fliegen, aber sie gilt nicht automatisch für andere Schengen-Staaten. Stell dir vor, die Fiktionsbescheinigung ist wie eine vorläufige Mitgliedskarte fürs Fitnessstudio – du kommst rein, aber nur in dein eigenes Studio (Deutschland), nicht in die anderen Filialen (Schengen-Staaten).

Heißt: Du brauchst je nach Land wahrscheinlich ein Visum, um dort einzureisen. Am besten checkst du das vorher bei der Botschaft des Ziellandes, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt.

Cheers

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lufthansa Rookie