Mit Fiktionsbescheinigung in Schengenstaaten reisen?
Hallo zusammen, ich möchte dieses Jahr das erste mal in den Urlaub fliegen aber habe bedenken mit meiner fiktionsbescheinigung zu fliegen, ich besitze einen kasachischen Pass. Meine Frage ist ob ich mit meinem Pass und meinem Fiktionsbescheinigung Paragraph 81 Absatz 4. innerhalb eines Schengenstaates reisen darf oder ich noch zusätzlich ein Visum brauche…? Hab eigentlich nur Angst das ich nicht mehr zurück nach Deutschland komme… Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.. Danke.
1 Antwort
Mit deiner Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 kannst du problemlos zurück nach Deutschland fliegen, aber sie gilt nicht automatisch für andere Schengen-Staaten. Stell dir vor, die Fiktionsbescheinigung ist wie eine vorläufige Mitgliedskarte fürs Fitnessstudio – du kommst rein, aber nur in dein eigenes Studio (Deutschland), nicht in die anderen Filialen (Schengen-Staaten).
Heißt: Du brauchst je nach Land wahrscheinlich ein Visum, um dort einzureisen. Am besten checkst du das vorher bei der Botschaft des Ziellandes, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt.
Cheers