Anzeige Zurücknehmen, wird es auch in den Führungszeugnis und akten auch zurückgenommen?

Mein Partner und ich hatten ein Diskussion gehabt, und er hat sich aufgeregt und mich einen kleine Stoß mit seinem Kopf gegen meinen gestoßen. Ich habe die Polizei angerufen weil ich eine Schreck bekommen habe. Die Polizei hatte ihn mit Fesseln zur Polizeiamt geschieckt und dort ihn Photos und Fingerabdrücke gemacht. Und nach 3 Studen ihn loss gelassen. Ich hatte es NICHT so schlimm gewünscht, dass sie ihn so behandelt haben! Die Polizei hatten mir über meine Daten gefragt. Aber sie haben mir nicht gefragt ob ich in anzeigen möchte. Sie haben mir gefragt ob ich Halsschmerzen habe, und ich hatte keine, denn es war nicht so schlimm! Aber sie dachten er wäre ein sehr agressiver Mensch. Nun habe sie in registriert. Er ist aus Südamerika und hat ein portugesiches Pass. Wir machen uns jetzt Sogern dass er jetzt aus Deutschland rauss muss, weil er keine Chancen mehr hat hier zu bleiben und zu arbeiten. Ich wollte es nicht zu Extrem bringen. Ich weiss nich sogar ob ich in angezeigt habe, weil sie haben mir nichts davon erklärt und gefragt. Sie haben ihn nur genommen. Ich möchte alles zurücknehmen, in besonders die einträge von Führungzeugnis, weil er ist kein Delinkuent und kein Mörder! In meine Meinung war es zu Extrem behandelt. Ich möchte dass er nicht aus Deutschland weg geht. Und dass er keine Probleme mit der Polizei und bei arbeit suche und in der Zukunft hier Schwierigkeiten hat. Wie kann man das ändern? Ich Danke euch. Lg

Polizei, Recht, Ausländerrecht, Führungszeugnis, Strafe
Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
Familie, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Bleiberecht, Die Grünen, doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Europäische Union, FDP, Migration, SPD, Staatsbürgerschaft, Gesetzesänderung, Einbürgerungsantrag, Koalition, Politik und Recht, Politik und Gesellschaft, Meinung des Tages
Daueraufenthalt-EU und in der Schweiz arbeiten?

Hallo,

darf man mit einem Daueraufenthalt-EU in der Schweiz arbeiten?

Die Webseite der Ausländerbehörde sagt folgendes:

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
  • Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
  • (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Zudem wollte ich Euch fragen. ob Ihr Erfahrung damit hat, ab wann man (nachdem man dort gelebt und gearbeitet hat) mit einem Daueraufenthalt-EU in Ländern wie Schweden, Holland etc. einen Pass beantragen kann?

Politik, Recht, Gesetz, Ausländerrecht, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen
Sie hat sich schwängern lassen, damit sie nach Deutschland kommen kann

Sie ist eine Türkin (hat eine 13jährige Tochter aus 1. Ehe). Er ist deutsch. Sie kam nach Deutschland zum Urlaub bei Verwandten und wollte ihn heiraten. Er wollte nicht und ist aber trotzdem, weil er einen One Night Stand wollte mit ihr ins Bett. Daraufhin wurde sie sofort schwanger. Sie hat ihm versichert, dass sie die Pille nimmt.

Nachdem sie miteinander Sex hatten, kam sie zu seiner Schwester und sagte zu ihr: Hoffentlich bin ich schwanger.

1 Monat später hat sie aus Istanbul angerufen und mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Er hat sie daraufhin (aus Gründen der türkischen "Familienehre" und damit das Kind seinen Namen hat) in Istanbul geheiratet.

Als sie nach Deutschland gezogen ist, war schnell klar, dass es nicht zwischen den beiden funktionieren wird. Sie konnte nicht damit leben, dass er Schweinefleisch isst und er war sowieso nie in sie verliebt. Inzwischen sind sie ca. 2 Jahre getrennt lebend. Keiner macht Anstalten sich scheiden zu lassen. Er zahlt Unterhalt für das leibliche Kind. (er arbeitet Vollzeit und sie seit ca. 3 Monaten auch. Das Kind ist inzwischen im Kindergarten)

Nun hat er einen Brief von einem Anwalt erhalten, dass er zu Unterhalt ihr gegenüber verpflichtet sei. Kann sie für sich Unterhalt verlangen, obwohl sie eine Vollzeitstelle hat? Wenn ja, kann man das irgendwie berechnen und wie kann man am besten dagegen vorgehen?

Unterhalt, Familienrecht, Ausländerrecht
Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?

08.2006 habe ich einen Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis in Deutschland geheiratet. 07.2011 ließ ich mich von ihm scheiden, weil er zu viel Druck auf mich gemacht hat, und manchmal kam es zu Bedrohungen. Im April 2012 muss ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern. 2010 im Ausländerbehörde wurde es mir mitgeteilt, dass ich nächstes Mal schon Niederlassungserlaubnis bekommen kann, wenn ich genug Einkommen nachweise. Früher, als ich verheiratet war, habe ich Einkommen meines Mannes gezeig ( er war selbständig und hat sehr viel verdient). Momentan studiere ich an einer Fernuniversität und parallel arbeite als Freelancer ( bin Web-Designerin). Auf dem Konto habe ich schon 22000 Euro. Kann ich im Ausländerbehörde den Kontoauszug zeigen, um zu beweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist? Momentan bin ich auch mit einem anderen Mann verheiratet. Er ist Programmierer und wohnt in Russland. Er hat aber hohes offizielles Einkommen. Wir haben aber noch keinen Familiennachzug gemacht. Können die übersetzten Unterlagen als zusätzlicher Einkommensnachweis gelten? Und kann ich statt Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG bekommen, da ich an der Grenze mit Holland lebe und sehr hohe Chancen habe dort gute Arbeitsstelle zu bekommen? Früher habe ich dort Design studiert. Krankenversicherung und Rentenversicherung habe ich. Es geht nur um Einkommen und ob diese Unterlagen und meine Kontoauszüge reichen. Und ich finde das auch ungerecht, wenn manche Menschen offizielles Einkommen für die letzten drei Monate nachweisen, dann bekommen sie ruhig Niederlassungserlaubnis, und nachdem verlassen die Arbeit und erhalten Sozialhilfe. In meinem Fall habe ich dieses offizielle Einkommen nicht, aber ich habe genug Geld auf dem Konto, wenig Kosten und hohe Perspektiven und dazu noch offizielles Einkommen meines Mannes, aber in Russland. Aus meiner Sicht muss das reichen, aber ob so die Behörden denken, ist schon eine andere Frage. Deswegen hoffe ich, dass Sie mir eine kompetente Antwort geben und bin Ihnen im Voraus sehr dankbar!

Ausländerrecht, Niederlassungserlaubnis
Jemand Erfahrung mit einer Klage bzgl. Ehegattennachzug?

In Berlin gab es ein Urteil, dass wenn (begründete) Ursachen vorliegen, warum Kriterien zum Ehegattennachzug nicht erfüllt werden, das Ehepaar ein Jahr nach Eheschließung dennoch ein Anspruch auf den Nachzug hat. Mein Fall ist folgendermaßen: - ich bin Deutsche, mein Mann Brasilianer. Er arbeitet als Artist in Ungarn und hat ein Visum, das aber an seinen Vetrag mit dem Zirkus gebunden ist. Sprich: hört er im Zirkus auf, muss er spätestens drei Tage später aus Europa raus sein. - wir erfüllen alle Kriterien für den Nachzug bis auf den Sprachnachweis (A1) Da mein Mann mindestens jede Woche die Stadt wechselt, ist es ihm nicht möglich einen Sprachkurs zu besuchen. Er hat Onlineunterricht und muss dementsprechend sehr viel eigenständig lernen. Mein Man ist nicht dumm, hat aber nie theoretische Grundlagen von Grammatik gelernt, auch nicht die seiner Muttersprache. Daher fällt es ihm sehr schwer deutsch zu lernen, noch dazu in einem fremden Land, in dem er mit Menschen arbeitet, die weder seine Sprache, noch deutsch sprechen. Kurzum...er lernt seit 2 Jahren, wird aber den A1 Kurs nicht bestehen (er ist für die Prüfung im Juni in Ungarn angemeldet)

-> ich habe nun gelesen, dass Ehepaare, die sich auf das oben genannte Urteil beziehen und Klage einreichen erfolgreich waren. Hat da jemand persönliche Erfahrungen gemacht oder ähnliches gehört?

Mein Mann wird ja deutsch lernen und hier einen Kurs besuchen...aber dass er weit weg von Deutschland in einem ihm fremden Land Deutsch lernt, ist einfach utopisch.

-> würde es sich (wahrscheinlich) lohnen, Geld für einen Anwalt auszugeben und zu klagen?

Ausländerrecht
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?

Hallo an Alle

Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.

Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.

Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.

Recht, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht
Abschiebung was kann man tun?

Hallo,

Meine Familie und ich wurden vor ca. 9 Jahren in den Kosovo abgeschoben, Wir hatten eine sogenannte Duldung. Naja eines Tages um 4 Uhr morgens wurden wir mit Sack und Pack abgeschoben. Mein Vater,meine mutter und 2 Brüder damals waren sie 9 und 13Jahre alt. Ich war 15J. Das skurrile war mein Vater hatte arbeit, meine Mum hatte war Hausfrau und hat 1Mal in der Woche bei einer Praxis gearbeitet. Wir Kinder besuchten alle in die Schule mit Guten Noten. Dazu kommt wir haben schon 13 Jahre dort gelebt. Mein Vater hatte in den 13 Jahre 12 Jahre lang ein Job als Kabelstabler und im ersten jahr hat er unentgeltlich für die Müllabfuhr der Gemeinde gearbeitet. Ich habe alles Schwarz auf Weis. Dass dies nicht schon skurril genug wäre kam noch dazu. An dem Tag als wir abgeschoben sind. Hatte mein Vater mit seiner leider nicht perfekten Deutschkenntnisse den einen Beamten verzweifelt zu erklären dass dies ein Fehler sei. Wir hätten ein Duldungspapier bis 20.01.04- nur es das datum das als die Beamten uns abgeschoben haben war es November den 17.11.2003-- Als Teenager verstand ich das ganze nicht auch nicht was mein Vater verzweifelt versuchte den Beamten zu erklären. Schlussendlich hat ein Beamter erbarmen gezeigt. Und hat als einziger vor 20 Beamten sein Funk rausgeholt und Fragte. Basis : Wir haben glaube ich hier ein Missverständnis überprüfen Sie bitte noch mal die Aktennummer. *** von Familie **** dann langes Schweigen und schlussendlich sagte jemand per Funk. Doch doch ist schon richtig. Nimm Sie mit. Nun ja. Ich bin verzweifelt. Mein Vater starb vor ca. 4 Monaten am genau den Selben Tag wie die Abschiebung den 17.11.2011 traurig aber wahr. Ich möchte nur Gerechtigkeit und mir sind die Hände gebunden. Schon alleine für mein Vater.

Es tut mir leid mein Deutsch ist nicht so gut. Danke

Ps: Mein Vater war Diabetiker Typ A und hatte eine Herzfehler. Wegen dem und auch ein stück wegen seinem gebrochenen Herz ist er wohl jetzt endlich von uns gegangen. Er hat bis zum Schluss gekämpft nur das Konsulat in Kosovo also besser gesagt das Deutsche Konsulat blockt ab.

Was kann ich tun? Gibt es nummern die wir kontaktieren können? Oder Anwälte wir können uns leider keinen leisten.

Europa, Politik, Recht, Anwalt, Gericht, Abschiebung, Ausländer, Ausländerrecht, Gerechtigkeit
Hartz4 und Angehörigenpflege im Ausland?

Guten Abend Community,

ich hätte eine unangenehme Frage, die eigentlich auf diesem Board nichts verloren hat, aber ich bin ratlos. Vielleicht schreib ich auch einfach alles nieder, um es ein wenig abzulegen.

Gerade habe ich mit meiner Mutter telefoniert. Sie weinte und erzählte, dass meine Oma, die ganz allein in einem fernen Land lebt, in letzter Zeit noch mehr abgebaut hätte und dass es Verdacht auf Darmkrebs gäbe.

Wir leben seit mehr als 10 Jahren in Deutschland und die Situation meiner Oma war für meine Mutter stets ein sehr belastendes Thema. Für mich war es auch kein leichtes, aber ich habe da wohl eine gute Mauer aufgebaut und lasse die Misere nicht an mich ran.

Jedenfalls hat meine Mutter schon oft daran gedacht, Deutschland wieder zu verlassen um bei meiner Oma zu sein. Doch sie tat es nie. Irgendwann kam mein Bruder auf die Welt. Wenige Jahre später trennten sich unsere Eltern. Nun leben Mutter und Bruder getrennt von uns und werden vom Arbeitsamt unterstützt. Mutter befindet sich in einer Umschulung, Bruder geht zur Schule.

Man sieht, es wurden viele schlechte Entscheidungen getroffen...

Durch die Abhängigkeit vom Amt sei es ihr nicht möglich, Deutschland zu verlassen und die Wohnung nicht zu verlieren, sagt meine Mutter.

Meine naive Frage: gibt es doch eine Möglichkeit für sie, Deutschland für einige Zeit zu verlassen und die Hilfe des Amts und damit die Wohnung nicht vollständig zu verlieren? Oder bleibt nur alles hinter sich zu lassen?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen durchgemacht und hat gute Tipps, oder sonstiges. Ich danke euch.

Ausland, Recht, pflegefall, Pflegeversicherung, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, Ausländerrecht, Hartz IV, Jobcenter, Pflegekasse