Ausländerrecht – die meistgelesenen Beiträge

Wie bekomme ich für meine Partnerin legalen Aufenthalt?

Sehr geehrter Leser und sehr geehrte Leserin,

Meine Frau kommt aus Indonesien.

Ich bin Deutscher Staatsbürger.

Ich bin mit Ihr um die anderthalb Jahre zusammen.

Sie hat Keine ID, kein Reisepass, kein gar nichts. Meine Frau ist seit mehr als 5 Jahren illegal in Deutschland. (das wusste ich erst im Nachhinein) Laut Ihre Aussage kam Sie als Babysitterin nach Deutschland mit einem Visum für Babysitting. Ihre damalige Arbeitgeberin hat Ihr nur 50€ pro Monat gegeben und hat Ihren Reisepass bei sich und sie will den gefühlt nicht rausrücken. Ich möchte, dass meine Frau diese anzeigt, aber meine Frau will das nicht. Sie sagte mir:" Sie habe ihr versprochen hat nicht zur Polizei zu gehen."

Ich möchte, dass sich meine Frau Legal in Deutschland aufhält.

Mal angenommen meine Frau fliegt zurück nach Indonesien, wie kann Sie die Sperre von Fünf Jahren vermeiden?

Lässt sich ein Ehevertrag, in Indonesien, schließen ohne dass ich nach Indonesien fliegen muss?

Und stimmt es dass der Antrag zum Ehegattennachzug zum Deutschen Ehepartner, bis zu Zwei Jahren, in der Deutschen Botschaft in Indonesien, verweilen kann?

Ich habe damals meinen Sachverhalt geschildert und mir konnte nicht wirklich geholfen werden, deswegen stelle ich die Anfrage nochmal mit konkreteren Fragen und konkreteren Angaben.

Danke für deine Unterstützung im Voraus.

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

Ausland, Indonesien, Recht, Zoll, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Auswärtiges Amt, Botschaft, Ehegattennachzug, Menschenrechte, Visum

Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom neuen Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant derzeit, die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer weiter zu vereinfachen; so soll u.a. die etwaige Wartezeit verkürzt und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr zwingend vorausgesetzt werden.

Das aktuelle Staatsbürgerschaftsrecht sieht u.a. vor, dass sich in Deutschland lebende Ausländer einbürgern lassen können, sobald diese seit acht Jahren in Deutschland leben sowie ein dauerhaftes Aufenthaltsreicht besitzen. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie beispielsweise das Vorhandensein von adäquaten Sprachkenntnissen oder die eigenständige Sicherung der Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Wer sich durch besonders gute Sprachkenntnisse / Integrationsleistungen hervortut, hat ferner bereits nach sechs Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Das deutsche Recht sah bislang vor, dass ausländische Mitbürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft vor der möglichen Einbürgerung aufgeben sollten; in der Praxis jedoch greift diese Regelung bei vielen Menschen nicht mehr, so z.B. bei Menschen aus der EU oder Krisengebieten wie Syrien, Iran oder Afghanistan. Ziel ist es, die Wartezeit in Zukunft von acht auf fünf Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre) herabzusetzen. Auch in Deutschland geborene Kinder sollen die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erhalten. Darüber hinaus will die Koalition den Doppelpass künftig grundsätzlich erlauben.

Unsere Frage: Wie seht Ihr das geplante neue Einbürgerungsverfahren? Welche Vor- und Nachteile für ausländische Bürger seht Ihr? Welche Chancen, oder auch Risiken könnte die Gesetzesänderung bereit halten?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen 😊

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einbuergerung-vereinfachung-faq-100.html

Ich sehe die Änderungen kritisch, da... 65%
Ich finde die Änderungen gut, weil... 35%
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Mögliche Abschiebung in den Irak?

Ich bin in Deutschland geboren, habe aber nie einen deutschen Pass oder Reisepass besessen. Ebenso habe ich nie einen irakischen Pass besessen und möchte dies auch nicht. Als ich minderjährig war, konnte ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels immer reibungslos durchführen. Nun bin ich volljährig geworden und habe erneut eine Verlängerung beantragt. Allerdings verlangen die Behörden neben allen anderen Dokumenten, die ich mühsam vorgelegt habe, nun auch einen irakischen Reisepass, obwohl ich nie mit dem irakischen Staat zu tun hatte oder haben möchte.

Aktuell habe ich eine Fiktionsbescheinigung, in der vermerkt ist, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Es erscheint mir unvernünftig, einen irakischen Reisepass zu beantragen, da dies quasi ein Freifahrtschein in den Irak wäre und ich dann mit Zwang abgeschoben werden könnte, obwohl ich hier geboren bin.

Ich wollte zur irakischen Botschaft gehen, aber die Korruption dort, die schlechten Erreichbarkeiten und die langen Bearbeitungszeiten schrecken mich ab. Zudem könnte ich durch die Beantragung der irakischen Staatsbürgerschaft tatsächlich die Gefahr einer Abschiebung erhöhen bzw. ermöglichen.

Ich verstehe nicht, warum ich als hier Geborener eine irakische Staatsangehörigkeit haben soll, obwohl ich weder einen deutschen noch einen irakischen Pass besitze. Meine Mutter sowie mein kleiner Bruder und meine große Schwester haben mittlerweile den deutschen Pass. Ich wollte ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber der Sachbearbeiter sagt, dass ich erst meinen Aufenthaltstitel verlängern müsse. Dazu brauche ich jedoch einen irakischen Reisepass, was ich als unvernünftig und aufwendig empfinde.

Was kann ich tun? Ab August beginne ich mein Fachabitur. Ich werde mich weigern einen irakischen Reisepass zu beantragen

Reisepass, Anwalt, Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, duldung, Irak, Jura, fiktionsbescheinigung, Asylrecht Ausländerrecht, Abschiebungen

Sie hat sich schwängern lassen, damit sie nach Deutschland kommen kann

Sie ist eine Türkin (hat eine 13jährige Tochter aus 1. Ehe). Er ist deutsch. Sie kam nach Deutschland zum Urlaub bei Verwandten und wollte ihn heiraten. Er wollte nicht und ist aber trotzdem, weil er einen One Night Stand wollte mit ihr ins Bett. Daraufhin wurde sie sofort schwanger. Sie hat ihm versichert, dass sie die Pille nimmt.

Nachdem sie miteinander Sex hatten, kam sie zu seiner Schwester und sagte zu ihr: Hoffentlich bin ich schwanger.

1 Monat später hat sie aus Istanbul angerufen und mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Er hat sie daraufhin (aus Gründen der türkischen "Familienehre" und damit das Kind seinen Namen hat) in Istanbul geheiratet.

Als sie nach Deutschland gezogen ist, war schnell klar, dass es nicht zwischen den beiden funktionieren wird. Sie konnte nicht damit leben, dass er Schweinefleisch isst und er war sowieso nie in sie verliebt. Inzwischen sind sie ca. 2 Jahre getrennt lebend. Keiner macht Anstalten sich scheiden zu lassen. Er zahlt Unterhalt für das leibliche Kind. (er arbeitet Vollzeit und sie seit ca. 3 Monaten auch. Das Kind ist inzwischen im Kindergarten)

Nun hat er einen Brief von einem Anwalt erhalten, dass er zu Unterhalt ihr gegenüber verpflichtet sei. Kann sie für sich Unterhalt verlangen, obwohl sie eine Vollzeitstelle hat? Wenn ja, kann man das irgendwie berechnen und wie kann man am besten dagegen vorgehen?

Unterhalt, Familienrecht, Ausländerrecht

Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?

08.2006 habe ich einen Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis in Deutschland geheiratet. 07.2011 ließ ich mich von ihm scheiden, weil er zu viel Druck auf mich gemacht hat, und manchmal kam es zu Bedrohungen. Im April 2012 muss ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern. 2010 im Ausländerbehörde wurde es mir mitgeteilt, dass ich nächstes Mal schon Niederlassungserlaubnis bekommen kann, wenn ich genug Einkommen nachweise. Früher, als ich verheiratet war, habe ich Einkommen meines Mannes gezeig ( er war selbständig und hat sehr viel verdient). Momentan studiere ich an einer Fernuniversität und parallel arbeite als Freelancer ( bin Web-Designerin). Auf dem Konto habe ich schon 22000 Euro. Kann ich im Ausländerbehörde den Kontoauszug zeigen, um zu beweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist? Momentan bin ich auch mit einem anderen Mann verheiratet. Er ist Programmierer und wohnt in Russland. Er hat aber hohes offizielles Einkommen. Wir haben aber noch keinen Familiennachzug gemacht. Können die übersetzten Unterlagen als zusätzlicher Einkommensnachweis gelten? Und kann ich statt Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG bekommen, da ich an der Grenze mit Holland lebe und sehr hohe Chancen habe dort gute Arbeitsstelle zu bekommen? Früher habe ich dort Design studiert. Krankenversicherung und Rentenversicherung habe ich. Es geht nur um Einkommen und ob diese Unterlagen und meine Kontoauszüge reichen. Und ich finde das auch ungerecht, wenn manche Menschen offizielles Einkommen für die letzten drei Monate nachweisen, dann bekommen sie ruhig Niederlassungserlaubnis, und nachdem verlassen die Arbeit und erhalten Sozialhilfe. In meinem Fall habe ich dieses offizielle Einkommen nicht, aber ich habe genug Geld auf dem Konto, wenig Kosten und hohe Perspektiven und dazu noch offizielles Einkommen meines Mannes, aber in Russland. Aus meiner Sicht muss das reichen, aber ob so die Behörden denken, ist schon eine andere Frage. Deswegen hoffe ich, dass Sie mir eine kompetente Antwort geben und bin Ihnen im Voraus sehr dankbar!

Ausländerrecht, Niederlassungserlaubnis

Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?

Hallo an Alle

Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.

Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.

Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.

Recht, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

Hartz4 und Angehörigenpflege im Ausland?

Guten Abend Community,

ich hätte eine unangenehme Frage, die eigentlich auf diesem Board nichts verloren hat, aber ich bin ratlos. Vielleicht schreib ich auch einfach alles nieder, um es ein wenig abzulegen.

Gerade habe ich mit meiner Mutter telefoniert. Sie weinte und erzählte, dass meine Oma, die ganz allein in einem fernen Land lebt, in letzter Zeit noch mehr abgebaut hätte und dass es Verdacht auf Darmkrebs gäbe.

Wir leben seit mehr als 10 Jahren in Deutschland und die Situation meiner Oma war für meine Mutter stets ein sehr belastendes Thema. Für mich war es auch kein leichtes, aber ich habe da wohl eine gute Mauer aufgebaut und lasse die Misere nicht an mich ran.

Jedenfalls hat meine Mutter schon oft daran gedacht, Deutschland wieder zu verlassen um bei meiner Oma zu sein. Doch sie tat es nie. Irgendwann kam mein Bruder auf die Welt. Wenige Jahre später trennten sich unsere Eltern. Nun leben Mutter und Bruder getrennt von uns und werden vom Arbeitsamt unterstützt. Mutter befindet sich in einer Umschulung, Bruder geht zur Schule.

Man sieht, es wurden viele schlechte Entscheidungen getroffen...

Durch die Abhängigkeit vom Amt sei es ihr nicht möglich, Deutschland zu verlassen und die Wohnung nicht zu verlieren, sagt meine Mutter.

Meine naive Frage: gibt es doch eine Möglichkeit für sie, Deutschland für einige Zeit zu verlassen und die Hilfe des Amts und damit die Wohnung nicht vollständig zu verlieren? Oder bleibt nur alles hinter sich zu lassen?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen durchgemacht und hat gute Tipps, oder sonstiges. Ich danke euch.

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Studium wieder aufnehmen nach dem Abbruch?

Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert. 

Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt. 

Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen . 

Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.

Studium, Ausbildung, Recht, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Jura, juristisch, Universität, juristische frage, studienkolleg, Ausbildung und Studium

Abschiebung was kann man tun?

Hallo,

Meine Familie und ich wurden vor ca. 9 Jahren in den Kosovo abgeschoben, Wir hatten eine sogenannte Duldung. Naja eines Tages um 4 Uhr morgens wurden wir mit Sack und Pack abgeschoben. Mein Vater,meine mutter und 2 Brüder damals waren sie 9 und 13Jahre alt. Ich war 15J. Das skurrile war mein Vater hatte arbeit, meine Mum hatte war Hausfrau und hat 1Mal in der Woche bei einer Praxis gearbeitet. Wir Kinder besuchten alle in die Schule mit Guten Noten. Dazu kommt wir haben schon 13 Jahre dort gelebt. Mein Vater hatte in den 13 Jahre 12 Jahre lang ein Job als Kabelstabler und im ersten jahr hat er unentgeltlich für die Müllabfuhr der Gemeinde gearbeitet. Ich habe alles Schwarz auf Weis. Dass dies nicht schon skurril genug wäre kam noch dazu. An dem Tag als wir abgeschoben sind. Hatte mein Vater mit seiner leider nicht perfekten Deutschkenntnisse den einen Beamten verzweifelt zu erklären dass dies ein Fehler sei. Wir hätten ein Duldungspapier bis 20.01.04- nur es das datum das als die Beamten uns abgeschoben haben war es November den 17.11.2003-- Als Teenager verstand ich das ganze nicht auch nicht was mein Vater verzweifelt versuchte den Beamten zu erklären. Schlussendlich hat ein Beamter erbarmen gezeigt. Und hat als einziger vor 20 Beamten sein Funk rausgeholt und Fragte. Basis : Wir haben glaube ich hier ein Missverständnis überprüfen Sie bitte noch mal die Aktennummer. *** von Familie **** dann langes Schweigen und schlussendlich sagte jemand per Funk. Doch doch ist schon richtig. Nimm Sie mit. Nun ja. Ich bin verzweifelt. Mein Vater starb vor ca. 4 Monaten am genau den Selben Tag wie die Abschiebung den 17.11.2011 traurig aber wahr. Ich möchte nur Gerechtigkeit und mir sind die Hände gebunden. Schon alleine für mein Vater.

Es tut mir leid mein Deutsch ist nicht so gut. Danke

Ps: Mein Vater war Diabetiker Typ A und hatte eine Herzfehler. Wegen dem und auch ein stück wegen seinem gebrochenen Herz ist er wohl jetzt endlich von uns gegangen. Er hat bis zum Schluss gekämpft nur das Konsulat in Kosovo also besser gesagt das Deutsche Konsulat blockt ab.

Was kann ich tun? Gibt es nummern die wir kontaktieren können? Oder Anwälte wir können uns leider keinen leisten.

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