Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?

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Hmn, klingt ja wie eine Geschichte aus http://www.1001geschichte.de/ . Aber egal, das entscheidet der Sachbearbeiter und niemand aus gute Frage net. Seit wann wollen die denn Geld sehen ? Das ist ja total neu. Aber deine Ideen sind doch sehr gut, zeig ihm den Kontoauszug, 22.000 Euro, das ist sehr viel Geld. - Russen verdienen oft meist viel mehr als Deutsche, aber Deutsche bilden sich fast immer ein was besseres zu sein. UPS, war das jetzt rassistisch ? ha ha ha - Kompetente Antworten in gute Frage net wirst du selten bekommen, ich denk mal du hast mehr Erfahrung und mehr Ahnung als die meisten hier. Geh deinen Weg, der Weg ist sehr gut.

billygirl5444  31.03.2012, 14:37

Danke fuer den Stern !

Hallo, emili,

folgendes:

Ich setze voraus, dass du Drittstaatlerin bist und nicht mit einem EU-Bürger verheiratest warst.

Dir kann ein Dauer EG-Aufenthalt eingeräumt werden nach § 9a AufenthG i.V.m.

Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

hier nach Art. 2 Nr. b i.V.m. Art. 4-7

d.h. du musst den Status einer langjährig Aufenthaltsberechtigten haben.

Ansonsten bleibt nur:

§ 9 AufenthG

..........

(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1.er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2.sein Lebensunterhalt gesichert ist,

3.er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,

4.Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,

5.ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,

6.er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

7.er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8.er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

9.er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Und hier müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Aber auch bei § 9a musst du feste und wiederkehrende Einkünfte nachweisen. Auch Artikel 5 der EG-VO spricht von regelmäßigen Einkünften.

Aber die letztendliche Entscheidung erfolgt durch die zuständige Behörde, das Ausländeramt. Ohne die läuft gar nichts.

Hallo,

wenn Du selbständig bist, dann mußt Du dem Amt eine Kosten/Saldenübersicht einreichen, da Du ja keine Gehaltsabrechnungen hast. Diese kannst Du natürlich beliebig manipulieren, falls Du Einzelunternehmerin bist. Als Dokumentation gibst Du natürlich Deine Kontoauszüge dazu ab. Ich sehe da kein Problem. Blas' die Geschicht ggü. den Behörden nicht zu groß auf. Es interessiert nicht,. ob wann oder wo Du arbeitest oder lebst, solange Dein offizieller Wohnsitz in D'land ist. Ich habe ein Problem mit der Art, wie Du Deine Geschichte schilderst. Dein (momentaner????) Ehemann was soll das denn heißen? Willst Du Dich scheiden lassen ;) Das ist aber ein Nebenschauplatz und absolut irrelevant für Deine Niederlassungserlaubnis, solange der Russe nicht seinen Wohnsitz (NICHT Arbeitsplatz) in D'land hat. Schick Deine Unterlagen und Kontoauszüge zum Amt. Was hast Du zu verlieren? nix! Wenn Sie ja sagen, bist Du nicht weit weg von einer Einbürgerung, falls Du das möchtest. Falls nein, versuch es nochmal später.

emili777 
Fragesteller
 30.03.2012, 17:45

Nein, ich will mich nicht scheiden lassen. Ich war früher mit einem anderen Mann verheiratet und bin schon mit ihm geschieden. Mein jetziger Mann wohnt und arbeitet in Russland und wir wollten Familiennachzug machen. Aber zuerst wollte ich Niederlassungserlaubnis bekommen. Falls meine Kontoauszüge reichen, dann ist das natürlich prima. Aber vielleicht hat Ausländerbehörde Interesse daran ob ich Steuer bezahle. Aber anderseits bezahle ich Autosteuer, kaufe Lebensmittel ein usw...-))) naja...manchmal sind diese Gesetze voll komisch. Auf jeden Fall Sozialhilfe werde und will ich nicht bekommen, brauche ich auch nicht. Einbürgerung brauche ich auch nicht. Einfach unbefristete Aufenthaltserlaubnis. so ist das.