Einbürgerungsantrag nach knapp 10 Jahren noch keine Entscheidung.Dienstaufsichtsbeschwerde oder gleich Anwalt einschalten?
Liebe Kommunity,
ich habe vor knapp 10 Jahren die Einbürgerung zusammen mit meiner Niederlassungserlaubnis beantragt.
Die Niederlassungserlaubnis habe ich schon vor Jahren bekommen, allerdings auch nur durch anwaltlichen Druck.
Bisher kam noch keine Entscheidung für die Einbürgerung obwohl ich die Voraussetzungen erfülle (Voraussetzung für Einbürgerung ist fast identisch mit Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis)
Meine Frage ist sollte ich erst einmal mit einer Dienstaufsichtbeschwerde drohen und ggf. einreichen? Bringt die überhaupt was ? oder gleich einen Anwalt einschalten?