Darf das Bürgerbüro jemanden seine Unterschrift verweigern weil es angeblich gegen die Verwaltungsvorschriften sind?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In dem Fall darf die Unterschrift nicht verweigert werden.

Abkürzungen sind soweit möglich, dass dennoch ein Name, oder die Wiedergabe eines vollen Namens ersichtlich ist.

Die Abkürzung des Vornamens ist vollkommen ok, der Nachname darf dabei allerdings nicht auch noch abgekürzt werden.

Ma. Mustermann ist also ok, Ma. Mu. jedoch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Wie die Unterschrift auszusehen hat, kannst du Nr. 6.2.1.2 der VwV zum Passgesetz entnehmen. Diese ist auch für Personalausweise anzuwenden.

Warum unterschreibst nicht einfach so wie es vorgesehen ist ?

Verwaltungsvorschrift ist Verwaltungsvorschrift. Da muss man sich dran halten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung