Darf das Bürgerbüro jemanden seine Unterschrift verweigern weil es angeblich gegen die Verwaltungsvorschriften sind?
Ich war vor kurzem in der Passbehörde und mir wurde die Unterschrift verweigert mit dem ich meinen vorläufigen Personalausweis unterschreiben sollte. Stellen wir vor als Beispiel ich heiße Max Mustermann und ich wollte mit Ma.Mustermann unterschreiben, darf dann diese Unterschrift verweigert werden obwohl doch laut Verwaltungsvorschriften es heißt man darf mit seinen vor- und Nachnamen so unterschreiben wie man will solange solange keine Namensänderung in der Unterschrift stattfindet. Mir wurde diese Unterschriftform verweigert und der Hinweis gegeben entweder komplett ausschreiben oder M.Mustermann verwenden.
3 Antworten
Abkürzungen sind soweit möglich, dass dennoch ein Name, oder die Wiedergabe eines vollen Namens ersichtlich ist.
Die Abkürzung des Vornamens ist vollkommen ok, der Nachname darf dabei allerdings nicht auch noch abgekürzt werden.
Ma. Mustermann ist also ok, Ma. Mu. jedoch nicht.
Wie die Unterschrift auszusehen hat, kannst du Nr. 6.2.1.2 der VwV zum Passgesetz entnehmen. Diese ist auch für Personalausweise anzuwenden.
Verwaltungsvorschrift ist Verwaltungsvorschrift. Da muss man sich dran halten.