Abmeldung aus Russland?
Ich muss mich nach dem Krieg aus einer Wohnung in Russland abmelden, um mich aus Russland ausbürgern zu können. Mir hat jemand aber erzählt, dass man nicht unangemeldet in Russland sein kann.
1)Stimmt das?
2)Muss ich bei der Abmeldung angeben, dass ich vorhabe, mich ausbürgern zu lassen oder etwas anderes beachten?
Danke im Vorraus
2 Antworten
1) Jain.
Um sich in RF ausbürgern zu lassen muss eine Abmeldung am ursprünglichen Wohnort erfolgen. Dies kann nur vor Ort erfolgen.
Aber!
Alternativ kann dies ersatzweise durch einen freihändisch erstellten und unterschriebenen Antrag deinerseits erfolgen.
In dem Fall muss der Antrag durch einen russischen Notar bei einem russischen Konsulat beglaubigt und zusammen mit dem Antrag auf Ausbürgerung eingereicht werden.
So kannst du dir dann die Reise nach Russland sparen.
2) Ja.
Ohne einer vorhandenen zweiten Staatsangehörigkeit oder der Einbürgerungszusicherung eines anderen Staates wirst du in Russland nicht ausgebürgert. Laut Gesetz darf auch in Russland keine Ausbürgerung erfolgen, wenn die Person dadurch Staatenlos wird.
Der Grund ist nebensächlich. Du kannst ruhig angeben, dass die Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung in einem anderen Land bezweckt wird. Die Frage dient nur für statistische Zwecke.
Ich bin ja Doppelstaater
Hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit bereits, oder wirst du sie erst beantragen?
Falls beantragen, hast du schon eine Einbürgerungszusicherung von der deutschen Seite erhalten?
Ja, ich hab die deutsche schon. Dann kann ich das ja nicht mehr als Grund angeben, weil ich ohne Probleme beide habe und meine Eltern einen Antrag auf doppelte Staatsangehörigkeit beantragt hatten.
Das ist bereits ein Grund für dich.
"Weil ich zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit habe und jein russischer Staatsbürger mehr sein möchte".
Bei deinen Eltern etwas in der Art, nur mit dem Unterschied, dass eine Einbürgerung in einem anderen Land bevorsteht und sie keine russischen Staatsbürger mehr sein möchten.
Natürlich geht das bei deinen Eltern erst, wenn sie die Einbürgerungszusicherung von der deutschen Seite erhalten haben.
mach mal einen termin bei der ausländerbehörde und lass dich dort diesbezüglich beraten.
zum abmelden irgendwo ist deine anwesenheit nicht zwingend erforderlich, wenn das nicht zumutbar ist. es ist nicht zumutbar, wenn du extrem weit fahren oder repressalien befürchten müsstest.
da ja die westlichen diplomaten alle abgezogen sind, wird man das dann irgendwie schriftlich erledigen. whatever...
ich würde den ganzen kram übrigens erledigen, solange der krieg noch aktuell ist. dürfte einfacher und schneller sein.
viel glück.
mach mal einen termin bei der ausländerbehörde und lass dich dort diesbezüglich beraten.
Die deutsche Ausländerbehörde ist für die Abmeldung im Ausland nicht zuständig und kann somit keine kompetente Hilfestellung liefern.
zum abmelden irgendwo ist deine anwesenheit nicht zwingend erforderlich, wenn das nicht zumutbar ist. es ist nicht zumutbar, wenn du extrem weit fahren oder repressalien befürchten müsstest.
Nope.
Die Abmeldung erfolgt ausschließlich nach den vor Ort geltenden Gesetzen und diese lassen oft keine Ausnahmen zu.
In diesem Fall gibt es zwar eine Ausnahme, man kann jedoch nicht pauschal davon ausgehen, dass dies überall der Fall ist.
da ja die westlichen diplomaten alle abgezogen sind, wird man das dann irgendwie schriftlich erledigen. whatever...
Die russischen Konsulate verrichten weiterhin ihren Dienst in Deutschland.
Abmelden kann man sich nur im Meldeamt in Russland vor Ort.
Hallo, danke für deine Antwort. Ich habe mich gerade durch die Seite durchgeklickt und beim Antrag zur Ausbürgerung steht das hier: Мотивы, побудившие обратиться с данным заявлением:
Was genau muss ich denn für einen Grund haben? Ich bin ja Doppelstaater, das ich die deutsche bekomme kann ich nicht bringen. Reicht es, dass ich sie einfach nicht mehr will oder muss es ein schwerwiegender Grund sein?