Einwohnermeldeamt auskunftsperre?
Das Bundesmeldegesetz fordert für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Bedeutung von schutzwürdigen Interessen ist im Kontext mit einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit zu sehen. Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist es hilfreich, wenn bereits gegebene Gefährdungen bzw. die Gefahrenprognose ausführlich beschrieben werden."
Ich möchte einfach, dass keine Privatperson mich ausfindig machen kann. Wieso muss ich dafür einen guten Grund haben? Es gibt viele Leute die meinen vor und Nachnamen Stadt in der ich wohne und meinen Geburtstag kennen ? Dann kann ja jeder wann er will meine Adresse herausfinden. Oder verstehe ich da was falsch ?
3 Antworten
Grundsätzlich bekommt man keine Auskunft am Meldeamt. Es gibt Gründe dass man dennoch eine Auskunft bekommt, z.B. Du hast Schulden. Um dagegen an zu kommen braucht man dringende Gründe, die Du schon zitierst hast.
Nur wenn Du wirklich gefährdet bist kannst Du deine Daten sperren lassen.
Wer deinen Perso klaut muss ihn nur umdrehen und ablesen, wo Du wohnst. Und ja, so einfach ist das nicht.
Doch, genau dann geht das. Wenn die genügend Daten über dich haben, mit denen sie dich beim Meldeamt eindeutig identifizieren können geht das.
Der hat die Adresse nicht lesen können, das weiss ich. Hab es schnell aus der Hand genommen und danach hat er mich verfolgt um meine adresse nocj herauszubekommen. Aber trotzdem find ich das total schlimm dass jeder mann der so wenig Infos über mich hat mekne adresse heraus finden kann.
Das Amt fragt nach einem Grund bevor es Auskunft gibt. Hast Du ihn nicht plausibel dargelegt wird das nix.
Erzähle.doch mal alles von der Geschichte, damit man ordentlich antworten kann.
Nein fragen sie nicht. Für eine Auskunft nach § 44 BMG st kein Grund notwendig. Man muss nur einen angeben wenn man die Auskunft zu gewerblichen Zwecken braucht. Private Gründe muss man nicht weiter angeben.
Naja die Geschichte ist eigentlich egal weil es nicht die einzige Person ist die meine Adresse nicht kennen soll. Es geht nur darum ob die wenigen Infos ausreichen und das tut es leider.
Kann jemand der aus dem Internet meinen vor &nach Namen, Geburtstag und die Stadt in der ich wohne kennt, eine auskunftanfrage über mich machen?
Oder jemand aus dem Ausland?
Natürlich. JEDER keine eine Melderegisterauskunft über dich beantragen.
Du musst auffindbar bleiben damit du nicht vor Schulden Davon rennen kannst oder dich z.B. als nichtsnutziger Vater aus der Verantwortung ziehen kannst.
Eine Melderegisterauskunft kann jeder über dich beantragen.
Komme den einfach mit unerwünschter werbung und auch das du schon mal gestorkt wurdest und dan sollte das gehen oder du sagst dein Ex ist gewaltätieg und wird dich so sonst ausfindieg machen! Damit solltes du genug gute gründe haben!
Du kannst aber auch verlangen das deine Nummer nicht ins telefon buch kommt das geht dan für ein paar jahre!
Eigentlich reicht das beim melde amt das du nicht willst das man deine Adresse weitergibt ! Und deine handy nummer must du sowieo nicht in ein telefonbuch angebben!
Diese Gründe musst du aber nachweisen können. Einfach hingehen und sagen, dass es so ist reicht nicht.
Also kann ein Kerl der mein Perso aus der Tasche kurz geklaut hat oder Leute die mich aus der Schule von früher kennen nicht mekne Adresse heraus bekommen. Da sie ja mein Geburtstag vollen namen Stadt in der ich wohne kennen ?