Sind Menschen welche ihren Geschlechtseintrag verändert haben verpflichtet, Fremden ihren Ausweis zu zeigen?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun in Kraft und alle Menschen dürfen ihren Namen und ihr Geschlecht auf Amtsebene ändern lassen.

Was ist aber, wenn man einen solchen Menschen antrifft und aus Gründen mit ihm ins Gespräch kommt.

Der Mensch sieht in dem Bsp. wie ein Mann aus, behauptet aber, er ist eine Frau.

Da man selbst, keine Belege dafür sieht und hat, sondern nur Behauptungen, fragt man ihn, ob er das durch seinen Ausweis belegen kann.

Der Mensch hat die Möglichkeit, der Aufforderung zu folgen und die Angelegenheit zu klären oder nicht.

Klärt er sie nicht und man spricht ihn weiterhin als Mann an, kann er sich nicht darauf berufen, er hätte belegt, er wäre amtlich eine Frau.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Wie kann man aber jemanden bestrafen, wenn dem Menschen niemals ermöglicht wurde, Tatsachen zu erkennen?

Immerhin, kann jeder behaupten, er sei A,B,C.

Behauptet somit jemand, er ist A,B,C, aber weigert sich das zu belegen, kann man niemanden dafür verantworten, er hätte Tatsachen missachtet, sodass eine Strafe gerecht wäre.

Der Mensch hätte nur unbegründete Behauptungen ignoriert.

Man könnte zwar aus den wildesten Gründen, allen Behauptungen von Menschen glauben schenken und sich darauf einlassen, aber hier würde ich meinen, dass das ein sehr zweifelhaftes Verhalten ist.

Müssen sich also Menschen nun wegen dem SBGG Fremden ausweisen?

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Mit abgelaufenen Personalausweis in die Türkei reisen?

Hallo, ich habe das Problem, dass mein Personalausweis seit etwa einem Monat abgelaufen ist. Einen Reisepass besitze ich nicht. Jetzt muss ich aber kurzfristig in die Türkei reisen, einen Express-Reisepass ö.ä. zu beantragen würde zu lange dauern. Beim deutschen Auswärtigem Amt habe ich angerufen, diese haben mir mitgeteilt, dass Sie mir keine Informationen geben könne und ich bei der Türkischen Botschaft anrufen soll, oder mich auf offiziellen Seiten erkundigen soll, da die Türkische Botschaft erst am Montag öffnet, fällt diese Möglichkeit weg.

Auf der Türkischen Seite habe ich gelesen, dass Deutsche Staatsbürger mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Personalausweis einreisen dürfen

https://www.mfa.gov.tr/countries-whose-citizens-are-allowed-to-enter-turkey-with-their-national-id_s.de.mfa

Die Bundespolizei kann bei den Flughäfen selbst kurzfristige Reisedokumente zur Verfügung stellen, diese erkennt die Türkei aber nicht an.

Jetzt ist meine Frage ob es trotz der Anerkennung, wie im Link zu sehen ist, von der deutschen Seite aus am Flughafen Probleme geben kann?

Außerdem muss ich einen Zwischenstopp in Istanbul machen, dann einen Inlandsflug machen, kann es dort Probleme geben?

Wenn jemand Erfahrungen dabei hat, oder mir sichere Antworten geben kann wäre ich sehr dankbar.

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Polizei hat mich mit einem.zu schnellen Roller erwischt was nun?

Abend zusammen und zwar bin ich gestern mittag Richtung nachhause gefahren und mir ist etwas du.mes passiert zu erst an einer Kreuzung wollte eine ältere Dame in die Strasse einbiegen allerdings stand sie zu weit in der Kreuzung drinn also habe ich einen kleinen Schlenker um sie gemacht um in die Strasse zu kommen wo ich hin wollte die Dame wollte in die gegenüberliegende strass hinein also bin ich dann links abgefahren und in dieser Strasse war eine kleine bausstelle und von vorne kam ein auto also habe ich mir gedacht Ok dann gib kurz Gas dann kannst du da schnell durch die habe ich gemacht bin durch die Baustelle und zack waren die Herren in blau hintermir bin dann an die Seite gefahren und habe den Roller ausgemacht haben dann gesagt das wären aber keine 25 kmh habe gesagt es waren 30 da ich zu dieser Zeit auch 30 auf dem Tacho hatte dann haben die gesagt darf ich damit einmal fahren und hatte Panik bekommen innerlich da mein er keine Drossel drinn hatte heisst das der Roller 70 läuft habe dann gesagt das der Roller kein Öl mehr im Tank hat und kaputt gehen kann also haben sie es sein gelassen mit dem fahren stattdessen haben sie mich dann nach Papiere und Ausweis und Führerschein gefrgta habe ihnen das vorgezeigt und zu dem hat einer der Polizisten dann gesgat das das in den Papieren steht etwas kurios ist und zwar hat der TÜV Prüfer in den Papieren die 45 kmh durchgestrichen und 25 drunter geschrieben was denen nicht wirklich gefallen hat haben gefragt ob ich das gemacht habe sann haben die mein Kennzeichen gecheckt und haben fest gestellt das aus auf 45 kmh angemeldet ist obwohl der Roller auf 25kmh angemeldet ist dann hat einer von denen gesgat wie schnell der Roller läuft also habe ich gesgat das er nur 50 55 kmh schnell ist dann haben die gesgat Ok du beko.mst einen breif nachhause und eine Anzeige dein Vater eben so da mein Vater der Halter ist und ich der Fahrer jetzt meine frage wqs kann noch auf mich zukommen kann mir noch meine prüfbescheinigung weg genommen werden oder kann der Roller noch einkassiert werden oder was ko.mt noch alles auf mich zu wisst ihr das?

PS: ich weiss es war dumm den Roller schneller zu fahren als ich eigentlich darf

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