Reicht ein Bild vom Ausweis?

6 Antworten

In Deutschland ist man grundsätzlich nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass ständig mitzuführen. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass man ab dem 16. Lebensjahr Personalausweis oder Reisepass besitzen muss, der kann jedoch auch zu Hause liegen.

Der Verkäufer ist jedoch dazu verpflichtet, die Jugendschutzprüfung nach dem Jugendschutzgesetz vorzunehmen und dazu, bedarf es einem Ausweisdokument im Orginal, sofern die Person nicht ganz offensichtlich volljährig ist. Ein Foto kann im Einzelfall auch akzeptiert werden, muss es aber nicht, das liegt dann alleinig im Ermessen des Verkäufers.

Mfg

Der Verkäufer muss sich lediglich davon überzeugen, dass der Käufer volljährig ist. Eine Ausweiskontrolle ist nicht explizit vorgeschrieben. Die meisten Verkäufer werden aber einen Ausweis im Original verlangen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Kommt auf den Verkäufer an. Manche wollen einen richtigen Ausweis, anderen reicht ein Foto davon und andere wollen garkeinen.

Wenn du Ü18 bist, wirst du kein Problem haben einen Ausweis zu zeigen. U18 musst du halt probieren ob der Verkäufer seine Verantwortung ernst nimmt oder nicht. Kommt ganz auf den Menschen an

Reicht es aus wenn ich nur ein Bild von meinem Ausweis habe? Oder muss ich unbedingt meinen Ausweis vorlegen? Also z.B beim Kauf vonAlkohol?

Das Bild kann man ja schlecht auf Verfälschungen prüfen. Insofern benötigst Du schon den Ausweis selbst.

Nein, ein Bild / Kopie eines Ausweisdokument ist kein gültiges Dokument und kann auch leicht gefälscht werden.