Hallo zusammen,
genervt komme ich gerade von einem Hallenbad zurück, das meinen Führerschein nicht als Ausweis gelten lassen wollte, um meinen Corona-Test zu bestätigen. Bisher hatte ich nirgends Probleme, mich mit meinem Führerschein auszuweisen (zum Abgleichen des Namens auf meinem Test) - egal wo.
In der Coronaschutzverordnung steht, dass ein amtliches Ausweispapier benötigt wird zum Abgleich der Daten und gemäß BeurkG ist ein Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis. Jetzt frage ich mich, ob die Definition dieses "Ausweispapiers" wirklich auf Reisepass/Perso beschränkt ist? (1)
Angenommen, es wäre nur Reisepass/Personalausweis zum Abgleich der Daten gültig. Wieso konnte ich nicht mein Geld für mein Online-Ticket (wegen Corona bevorzugt dieses Hallenbad Online-Buchungen) wiederkriegen? (2)
Es geht mir jetzt nicht unbedingt darum, dass ich das Geld wiederkriege. Aber ich habe mich sehr darüber geärgert und finde es nicht angemessen. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich im Recht sein könnte und von dem Hallenbad zumindest eine Entschuldigung verlangen könnte? (3)
Ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Antworten! Habt einen schönen Abend :)
Teresa