Ist man verpflichtet der Polizei den Ausweis zu zeigen?

13 Antworten

Jeder Mensch ist irgendwo Ausländer, und jeder muss sich, ob in seinem Inland oder im Ausland, jederzeit ausweisen können. So sind die Regeln.

Das sind zwei verschiedene Fragen: Zum einen dürfen natürlich auch Polizisten nicht grundlos Kontrollen durchführen! Aber das kannst Du in der Situation nicht klären, sondern nur im Nachgang durch Deinen Anwalt. Denn die Polizisten werden in der konkreten Situation immer einen Grund nennen und ganz bestimmt nie sagen: „oh ja, Sie haben Recht, wir dürfen Sie ja gar nicht kontrollieren! Einen schönen Tag noch!“

Insofern bleibt Dir nichts übrig, als Deinen Ausweis zu zeigen. Gegenüber der Polizei bei einer Kontrolle etwas eskalieren zu wollen führt im Zweifel zu Handschellen.

Und ja: Wenn die Kontrolle berechtigt ist, musst Du Dich sowieso ausweisen.

Ob Du ein Ausländer bist, sieht die Polizei erst bei der Kontrolle an Deinem Ausweis. Ich erkenne jedenfalls nicht am Aussehen eines Menschen ob er die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht.

wiki01  06.05.2022, 06:56
dürfen natürlich auch Polizisten nicht grundlos Kontrollen durchführen

Das machen sie auch nicht. Jede Kontrolle hat ihren Grund.

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segler1968  06.05.2022, 07:34
@wiki01

Da hast Du Recht: Die allermeisten Polizisten handeln korrekt. Aber es gibt wie überall auch Ausnahmen und auch entsprechende Verurteilungen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die - zunächst rein subjektive - Frage der Berechtigung der Kontrolle während der Kontrolle selber eben nichts bringt. Weil eine Eskalation während der Kontrolle ja eben nie dazu führen wird, das man Recht bekommt.

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wiki01  06.05.2022, 07:49
@segler1968

Ok. Mein Ansatz ist, dass eine Kontrolle für einen Betroffenen grundlos erscheinen mag, weil er den Grund nicht erkennt. Aber die Polizei muss nicht den Erklärbär spielen.

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Youppie291  06.05.2022, 21:35
@wiki01

Doch muß sie! Die Polizei muSs unmittelbar einen Grund für eine Kontrolle angeben und nicht erst nach ausführlicher Beratung mit einem Anwalt.

Dass man als „einfacher Bürger“ schlechte Karten hat, ist eine andere Sache. Liegt aber an der Überprivilegierung der Polizei und nicht an fehlenden Rechten der Bürger.
Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung (und ohne Polizei Bashing). Ich bin früher fast jedes Wochende mit dem Zug über die deutsch-Schweizer Grenze und zurück gefahren. Wenn im Wagon ein ausländischer (sichtbar, z.B. Hautfarbe) Mitbürger saß, wurde der kontrolliert. Ich wurde in den 7 Jahren, die ich so unterwegs war. Insgesamt 3 Mal kontrolliert, von deutschen und Schweizer Zöllnern insgesamt. Und das, obwohl es ja bei deutschen (und Schweizer) Behörden keinen Rassismus gibt.

wiki01: Du solltest dringend mal deine unkritische Position überprüfen! Oder steckt da der unsägliche „Chorgeist“ dahinter?

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Youppie291  07.05.2022, 09:28
@wiki01

Du MUSST nicht. Das habe ich aber auch nicht geschrieben!

Von einem „Commumity-Experten“ würde ich schon erwarten, dass er die Texte genau liest!

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wiki01  07.05.2022, 11:05
@Youppie291
Du solltest dringend mal deine unkritische Position überprüfen!

Kennst du den Spruch: "Soll ist muss, wenn kann." ?

Abgesehen davon geht es mir etwa 2cm am Allerwertesten vorbei, was andere glauben, was ich machen sollte. Und was du von einem Community-Experten erwarten würdest, ist mir ähnlich wurscht. Ich bin Experte, und zwar nicht deshalb, weil der GFN-Computer meinen Namen ausgespuckt hat.

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Hallo,

wenn eine Personenkontrolle durchgeführt wird (und soweit diese rechtmäßig ist, was ich an dieser Stelle einfach mal unterstelle), muss der Kontrollierte seinen Ausweis vorzeigen, wenn seine Identität anders nicht zweifelsfrei nachweisbar ist (was quasi immer so ist).

Ansonsten begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit nach §111 OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
14905403  19.06.2022, 23:51

Um eine Angabe zu machen reicht doch auch einfach mündlich den Zuständigen zu informieren, wo steht jetzt in diesem Absatz dass der Ausweis gezeigt werden muss?

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Dommie1306  21.06.2022, 11:00
@14905403

Der Polizist muss die Angabe ja überprüfen. Das wird in fast allen Fällen nur mit einem Lichtbildausweis funktionieren. Außer man kennt sich...

Wie die Kontrolle zu erfolgen hat, steht im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz, in Bayern im Artikel 13, Absatz II

(2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändig
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14905403  21.06.2022, 13:25
@Dommie1306

Genau, mitgeführte. Dass es, wenn die Person ihre Papiere nicht dabeihat, nicht geht, ist das Problem des Polizisten, nicht das eigene.

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Dommie1306  21.06.2022, 21:47
@14905403

Dann gehts halt auf die Wache, bis die Identität geklärt ist... stellt sich dort raus, dass die richtigen Angaben gemacht wurden, ist alles gut. Stellt sich heraus, dass gelogen wurde, folgt das Bußgeld. Ändert nichts daran, dass die angegebenen Personalien überprüft werden... wenn ein mehrstündiger Besuch bei der Polizeiinspektion besser ist, als ein Ausweispapier vorzuzeigen, steht dir ja nichts im Weg, dich für diesen Weg zu entscheiden...

(Ich werde diese Quoten-Querulanten einfach nie verstehen....)

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14905403  21.06.2022, 21:53
@Dommie1306

ICH hab den immer dabei. ;-) Wollte nur klarstellen dass es keine Straftat ist, ein Depp zu sein.

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Ist man verpflichtet der Polizei den Ausweis zu zeigen?
wenn die Polizei auf einen zukommt muss man den Ausweis zeigen ?

Ja

haben Sie das Recht eigentlich nicht oder?

Natürlich haben die das Recht.

Ich bin Ausländer

und as solcher musst Du zudem immer und überall hin Deinen Ausweis mitnehmen. Als deutscher Staatsbürger muss man das nicht.

wir Ausländer werden immer kontrolliert ohne Grund

Du wirst lachen, aber 99% aller Kontrollen finden "grundlos" statt, also Kontrolle "obwohl man nichts gemacht hat". Nur weiß man das vor einer Kontrolle halt nicht, das komtm immer erst bei einer Kontrolle raus.

Ja, die Polizei hat das Recht,von Dir und jeder anderen Person zu verlangen,sich auszuweisen.

Still  06.05.2022, 07:18

Ein Bürger muss nur seine Personalien angeben, ein Ausländer ist verpflichtet, einen Ausweis mit zu führen.

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