Muss ich der Polizei meinen Rucksack zeigen?

11 Antworten

Bei einer allgemeinen Personenkontrolle darf die Tasche nur kontrolliert werden, wenn ein begründete Tatverdacht besteht oder der Besitzer die Durchsicht der Tasche gestattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kodi1123  05.09.2021, 00:00

Falsch.

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Maniac05  05.09.2021, 00:19
@kodi1123

Bei einer Personenkontrolle wird die Person überprüft, das bedeutet es wird eine EMA und Polas gemacht. Dabei darf ohne begründeten Verdacht (wenn es nur eine allgemeine Kontrolle ist ohne Bezug auf den Verdacht einer Straftat) an der Person selbst keine Leibesvisitation durchgeführt oder Taschen durchsucht werden. Wenn die Person aber die Durchsicht der Tasche gestattet, ist es... nochmal gesagt... bei einer normalen Personenkontrolle ohne Bezug auf eine Straftat...in Ordnung wenn die Polizei dort rein schaut... ein Muss gibt es da nicht.

Ist die Person aber schon auffällig geworden im Polas, ist ein begründeter Verdacht für die Durchsicht vorhanden ohne Erlaubnis... sowie die Leibesvisitation ist begründet (beides auch mit Verdacht auf eine Straftat).

Welcher Punkt war nun falsch?

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Still  05.09.2021, 08:16
@Maniac05

Bei dir hätte jeder Kofferbomber auf dem Flughafen Erfolg. Aus diesem Grunde darf die Polizei aber eben doch in jeden Rucksack gucken, ohne dass es ein Indiz für irgend etwas geben muß.

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Maniac05  05.09.2021, 09:20
@Still

Auf dem Flughafen gelten gesonderte Vorschriften (z.B. Einlasskontrollen), die haben nichts mit einer allgemeinen Personenkontrolle zu tun. Verhält sich einer im Terminal sehr verdächtig, dann ist auch die Taschenkontrolle erlaubt, selbst wenn er nicht Polas bekannt ist (hier greift die Vorschrift der Terrorabwehr), da der Flughafen ein gefährdete Objekt ist. Obwohl der Bahnhof auch ein gefährdetes Objekt ist, gibt es dort wiederum andere Vorschriften, was eine Kontrolle betrifft.

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Still  05.09.2021, 11:59
@Maniac05

Es gilt für die Polizei IMMER das POLG und/oder die StPO.

Die Polizei darf immer und ohne Anlass Personen und Sachen an Orten des öffentlichen Verkehrs durchsuchen.

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kodi1123  06.09.2021, 00:45
@Maniac05

Der Punkt, dass eine Taschenkontrolle nur bei einem Verdacht möglich ist.

Ein Blick ins Polizeigesetz verrät, dass es auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gibt.

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bei konkretem Verdacht, ja

erlaubst es nicht, könnte daraus ein Anfangsverdacht entstehen, dann erst recht; du hast was zu verbergen :)

Hamudi786 
Fragesteller
 04.09.2021, 23:26

Also z.b: Ich sehe sie und haue dann einfach so ab, z.B wegrennen. Die haben aber nicht gesehen, dass ich irgendetwas gemacht habe. Dürfen sie dann?

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peterobm  04.09.2021, 23:30
@LaloBerlin

wenn du wegrennst, machst dich verdächtig :))

Wegrennen ist nicht verboten

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Ja, die Polizei darf von jeder Person, deren Identität sie feststellen darf, auch mitgeführte Gegenstände durchsuchen.

Alle, die hier was von Verdacht schreiben, kennen nur die StPO und haben keine Ahnung von Polizeigesetzen.

Das kommt darauf an, was im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes zu verdachtsunabhängigen Kontrollen geregelt ist.

Hamudi786 
Fragesteller
 04.09.2021, 23:40

Lebe in der Schweiz

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