Muss ich der Polizei meinen Rucksack zeigen?
Wenn mich die Polizei kontrollieren will (und von mir keine Gefahr ausgeht bzw. gar kein Indiz auf eine Waffe oder so besteht), bin ich verpflichtet, meinen Rucksack zu öffnen und es Ihnen zu zeigen?
11 Antworten
Bei einer allgemeinen Personenkontrolle darf die Tasche nur kontrolliert werden, wenn ein begründete Tatverdacht besteht oder der Besitzer die Durchsicht der Tasche gestattet.
Bei einer Personenkontrolle wird die Person überprüft, das bedeutet es wird eine EMA und Polas gemacht. Dabei darf ohne begründeten Verdacht (wenn es nur eine allgemeine Kontrolle ist ohne Bezug auf den Verdacht einer Straftat) an der Person selbst keine Leibesvisitation durchgeführt oder Taschen durchsucht werden. Wenn die Person aber die Durchsicht der Tasche gestattet, ist es... nochmal gesagt... bei einer normalen Personenkontrolle ohne Bezug auf eine Straftat...in Ordnung wenn die Polizei dort rein schaut... ein Muss gibt es da nicht.
Ist die Person aber schon auffällig geworden im Polas, ist ein begründeter Verdacht für die Durchsicht vorhanden ohne Erlaubnis... sowie die Leibesvisitation ist begründet (beides auch mit Verdacht auf eine Straftat).
Welcher Punkt war nun falsch?
Auf dem Flughafen gelten gesonderte Vorschriften (z.B. Einlasskontrollen), die haben nichts mit einer allgemeinen Personenkontrolle zu tun. Verhält sich einer im Terminal sehr verdächtig, dann ist auch die Taschenkontrolle erlaubt, selbst wenn er nicht Polas bekannt ist (hier greift die Vorschrift der Terrorabwehr), da der Flughafen ein gefährdete Objekt ist. Obwohl der Bahnhof auch ein gefährdetes Objekt ist, gibt es dort wiederum andere Vorschriften, was eine Kontrolle betrifft.
bei konkretem Verdacht, ja
erlaubst es nicht, könnte daraus ein Anfangsverdacht entstehen, dann erst recht; du hast was zu verbergen :)
Also z.b: Ich sehe sie und haue dann einfach so ab, z.B wegrennen. Die haben aber nicht gesehen, dass ich irgendetwas gemacht habe. Dürfen sie dann?
Ja, die Polizei darf von jeder Person, deren Identität sie feststellen darf, auch mitgeführte Gegenstände durchsuchen.
Alle, die hier was von Verdacht schreiben, kennen nur die StPO und haben keine Ahnung von Polizeigesetzen.
Das kommt darauf an, was im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes zu verdachtsunabhängigen Kontrollen geregelt ist.
Nach den Landespolizeigesetzen darf die Polizei wenn sie eine Personenkontrolle machen darf auch die mitgeführten Gegenstände durchsuchen.
Guckst du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-_und_Ordnungsrecht#Polizeirecht_der_L%C3%A4nder
oder auch hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html
Falsch.