Muss man der Polizei den Ausweis vorzeigen?
Muss man in einer Personenkontrolle den Ausweis vorzeigen wenn kein triftiger Grund besteht? Die wollen ja immer so Leute kontrollieren aber ich habe gelesen im Internet man muss Ausweis nicht zeigen
13 Antworten
Willkürlich darf die Polizei den Ausweis nicht kontrollieren.
Wenn Du verdächtig bist eine Straftat begangen zu haben, ist eine Identitätsfeststellung verständlich und mit Ausweis möglich. Aber in dieser Situation muß Du den Ausweis nicht zeigen, darfst sogar sagen, dass Du gehen möchtest.
Die Polizei meint auch, dass an gefährlichen Orten der Ausweis jederzeit geprüft werden kann. als wenn jemand mit falschen Ausweis herumlaufen würde. Was ist dann der Grund den Ausweis zu verlangen?
Manchmal geht das gar nicht.
Die Polizei meint das auch nicht, sie darf es.
An Milieuspezifischen Orten und an besonders gefährdeten Orten (BaWü) darf JEDE Person OHNE Grund kontrolliert werden.
Hey 😃,
also du bist gem. §1 Passausweisgesetz dazu verpflichtet ein Ausweisdokument zu besitzen. Dieses musst du aber NICHT mitführen.
Solltest du es mitführen aber nicht vorzeigen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit gem. §1,32 Passausweisgesetz, das heißt JA du MUSST ein Ausweisdokument vorlegen, wenn du eines dabei hast.
Solltest du keinen bei dir führen, bist du gem. §111 Ordnungswidrigkeitengesetz verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person zu machen, die sogenannten großen Personalien anzugeben.
Solltest du dem nicht nachkommen kostet es bis zu 1000 Euro.
lg
Ich verstehe immer noch nicht was daran falsch sein soll und was der Link damit zu tun hat.
Kannst es ja in deinen eigenen Worten erklären.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 bis 2 PAuswG:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
§ 111 Abs. 1 OWiG:
Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Daneben gibt es noch eine Reihe weitere Gesetze, die eine Ausweispflicht regeln (z. B. die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer).
Es gibt keine Pflicht*, einen Ausweis bei sich zu haben
*) nur für ganz wenige Personen gibt es diese Pflicht, wenn nämlich etwas nur in Verbindung mit einem Personaldokument gilt, z.B. Waffenbesitz.
Es gibt keine Pflicht*, einen Ausweis bei sich zu haben
Bitte sag mir doch einmal: Wo habe ich das denn behauptet?
Nein. In Deutschland besteht keine Mitführpflicht von Personaldokumenten.
gut, aber man kann erhebliche Schwierigkeiten bekommen wenn nicht.
Alles Panikmache. Die Polizisten müssen kleine Brötchen backen.
Du bist ausweispflichtig, aber du musst den Personalausweis oder Reisepass nur besitzen, sobald du 16 Jahre alt bist. Mitführen musst du den Ausweis nicht, aber wenn es zu einer Personenkontrolle kommt, die jeder Polizist durchführen darf, wirst du eventuell mit zur Dienststelle genommen, wenn deine Identität nicht feststellbar ist. Und da sitzt du unter Umständen stundenlang, etwa bis eine andere Person deinen Ausweis dorthin bringt oder man auf andere Art deine Identität geklärt hat.
Ganz falsch...
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html