Darf die Polizei kontrollieren?
Hey, ich war gestern mit einer Freundin im Club feiern. Wir sind beide 16 und waren bis 4.30 Uhr oder so dort. Als wir raus gekommen sind stand n paar Meter weiter die Polizei und wollte wissen wie alt wir sind und wollte den Ausweis sehen und so. Muss man den Ausweis vor zeigen? Passiert da jetzt irgendwas? Kenne mich da nicht aus weil ich glaube nicht das wir einfach hätten weiter laufen dürfen oder so. Hoffe irgendjemand weiß da was genaueres.
Danke
3 Antworten
Ja das dürfen sie. Soweit ich weiß, ist aber schon länger her das wir das hatten, dürft ihr nur bis 12 Uhr in einen Club. Danach benötigt ihr entweder einen Muttizettel oder müsst raus.
Ausserdem dürft ihr überhaupt nicht rein wenn Branntwein ohne weitere Kontrolle verkauft wird.
Das bedeutet eventuell hat der Betreiber eine Owi begangen und dem muss nachgegangen werden.
Also ja ihr müsst die Ausweise zeigen.
Nö. Wenn sie einen Ausweis dabei hat muss sie diesen zeigen. Da die Frage impliziert das sie einen dabei hat, muss sie diesen herausgeben.
Das sie einen mitführen muss hat keiner gesagt.
Die Polizei will einen Ausweis sehen. Wenn ein Ausweis vorhanden ist, reicht mündlich nicht aus. Ansonsten reicht mündlich aus.
Grundsätzlich gilt = Für jeden polizeiliche Maßnahme ein Ausweis
Danke, aber werden die Eltern angerufen oder müssen die Eltern irgend ein Bußgeld bezahlen?
Nein, du und deine Eltern habt nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen sondern der Betreiber der Bar. Aber ja deine Eltern werden angerufen und ihr nach Hause gefahren.
Na klar dürfen die das. Und das hatte auch einen konkreten Grund, sh. Jugendschutzgesetz:
Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes sind.
Sie dürfen das schon. Grundlage ist das Jugendschutzgesetz. Dagegen könnt ihr selbst aber nicht verstoßen.
Einen Ausweis zeigen müsst ihr auch nicht. Ihr müsst ab 16 einen Perso haben, müsst ihn aber nicht mitführen.
Darum weist man sich mündlich aus. Man macht wahrheitsgemäß Angaben, die dann geprüft werden.
Gruß S.
PS: Mit dieser Prüfung, die dann ergibt, dass Name, Wohnort und Alter zusammen passen, sollte gut sein. Besonders, wenn keine Straftat vorliegt.
Wie ich gerade gelernt habe, gibt es aber durchaus Beamte, die das Ganze bis auf die Spitze einer Durchsuchung treiben würden. Das sind aber meiner Meinung nach Ausnahmen, die ihre Aufgabe der Prävention und Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes etwas eigenwillig interpretieren. Käme gewiss auch auf die Kooperation der Jugendlichen an.
Ich kenne ebenso viele, deren Ziel es wäre, die Jugendlichen nach Hause zu kriegen und den Betreiber zu kontrollieren.
Ausweise zeigen? Es gibt keine Mitführpflicht dafür. Mündlich ausweisen genügt vollkommen.