Darf die Polizei mich nach Mitternacht mitnehmen?

12 Antworten

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Mitnehmen dürfen sie dich, sobald sie eine Gefährdung erkennen oder du Straftaten begehst.

Mit 17 bist du aber nicht gefährdet, wenn du Nachts alleine draußen bist, also werden sie dich nicht mitnehmen.

Außer natürlich du hälst dich in Gebäuden und/oder Veranstaltungen auf, die nach dem JuSchG ab einer gewissen Uhrzeit für Jugendliche untersagt sind:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur dann in eine Gaststätte (z.B. Kneipe, Bar, Discothek), wenn
sie zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr dort nur kurz etwas essen oder trinken wollen,
sie von ihrem Vater oder ihrer Mutter begleitet werden oder von einem von diesen beauftragten Erwachsenen (sogenannte erziehungsbeauftragte Person, siehe oben),
sie auf Reisen sind oder
sie zu einer Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe (z.B. Katholische Landjugend, kirchliche Jugendgruppe, Kreisjugendring) gehen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur in eine Gaststätte
in der Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr,
z wischen 24 Uhr und 5 Uhr, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden oder von einem von diesen beauftragten Erwachsenen (sog. erziehungsbeauftragte Person, siehe oben),
wenn sie auf Reisen sind oder
wenn sie zu einer Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe (siehe oben) gehen.
Der Aufenthalt in einer Nachtbar oder in einem ähnlichen Vergnügungsbetrieb ist für alle Kinder und Jugendlichen verboten-
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur dann zu einer Tanzveranstaltung (z.B. Disco),
wenn sie von ihrem Vater oder Mutter begleitet werden oder von einem von diesen beauftragten Erwachsenen (sogenannten erziehungsbeauftragte Person, siehe oben) oder
sie zu einer Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe (siehe oben), einem Brauchtums- oder Kunstabend gehen (aber Kinder nur bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 24 Uhr)
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur zu einer Tanzveranstaltung
bis 24 Uhr,
nach 24 Uhr nur, wenn sie von ihrem Vater oder Mutter begleitet werden oder von einem von diesen beauftragten Erwachsenen (sogenannte erziehungsbeauftragte Person, siehe oben)
Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten:
Ist generell für alle Kinder und Jugendlichen verboten. Gemeint sind damit Orte, die ein hohes Gefährdungspotential haben, wie zum Beispiel ein Bordell, ein Straßenstrich oder ein Drogentreffpunkt.

Quelle: https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/ausgehzeiten.php

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie dürfen dich unabhängig von der Zeit und von Alter mitnehmen oder nach Hause schicken, wenn sie eine Gefährdung sehen.

Das Jugendschutzgesetz sieht aber NICHT vor, wann ein Mensch eines bestimmten Alters wo zu sein hat. Es untersagt Minderjährigen bestimmte Orte. Nicht mehr und nicht weniger. DRAUSSEN gehört nicht zwingend dazu.

Gruß S.

Nein einfach so nicht... Wenn du einfach spazieren gehts um die Uhrzeit machst du nichts verbotenes. Wenn du dich oder andere gefährdest oder waas angestellt hast, dann ja, zur Wache und oder zu deinen Eltern...

Kommt drauf an was du um die Uhrzeit machst und wo du dich aufhältst...

einfach so mitnehmen, wenn du draußen spazierengehst und dich ausweisen kannst, werden sie nicht