Darf mich die Polizei grundlos kontrollieren?
Als och gerade spazieren war, wurde ich von der Zivilpolizei aufgehalten und kontrolliert. Dürfen sie das einfach so grundlos?
15 Antworten
Ja. Punkt.
(Ein grundloses Kontrollieren gibt es nicht. Die Begründung der Kontrolle besteht hier darin, dass die Polizei dich - - - kontrollieren möchte.)
Nein. Der Grund ist dann gegeben, wenn man den Bedarf sieht. Fertig. Aus.
Wenn der Bedarf auf einen gerechtfertigten Grund beruht ja, ist dann aber nicht mehr grundlos 🙄
Siehste .... Und nur, weil jemandem der Grund nicht ersichtlich ist, bedeutet das nicht, dass es keinen gibt.
Einigen wir uns auf Schopenhauer. Der war kein Polizist, sondern einer der berühmtesten Philosophen Deutschlands: "Nihil sine causa est." (Nichts ist ohne Grund, warum es sey.) Einfacher: Es gibt NICHTS GRUNDLOSES !!
Generell bin ich aber gern bereit, die Haarspalterei - damit meine ich NICHT "Sirius" und "peti" - bis Mitternacht fortzusetzen !!
Ja das dürfen sie. Je nach Bundesland dürfen die dich auch einfach mehrere Tage kidnappen und einsperren, Blut abzapfen, Leibesvisitationen durchführen (komplett ausziehenTaschenlampe und Gummihandschuhe an, vorbeugen und husten).. ich find das uniformierte Gesocks auch im höchsten Maße widerlich.
An Flandyboy: Erstens war das nicht die Frage - und zweitens ist die Antwort beleidigend - - - und ich bin wirklich kein tief ergebener Freund der Polizei !!
Ist das jetzt wirklich ernst gemeint mit dem kidnapping, water boarding dachte sowad wäre nur im film
neja, die nennen es Festnahme. Ich nenne Festnahmen ohne triftigen Grund Entführung. Waterboarding hast du jetzt gesagt, wenn du aber weiß bist hast du meistens nichts zu befürchten.. Schwarze dagegen werden in Deutschland an ihre Zellenpritsche gefesselt und die Zelle in Brand gesteckt um es dann als Selbstmord hinzustellen.
Nein. Unbegründet dürfen sie das nicht.
Bei mir wurde das noch nie gemacht. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich mich eben auch gesetzmäßig verhalte und mich nicht z.B. an bekannten Drogenumschlagplätzen aufhalte. Zumal sie einen überhaupt nicht über mehrere Tage festhalten dürfen ohne dich einem Richter vorzuführen.
Jo, du hast mir jetzt den Art. 17 PAG gezeigt. Wo finde ich jetzt die entsprechende Befugnis jemanden über mehrere Tage in Gewahrsam zu nehmen ohne ihn einem Richter vorzuführen?
https://netzpolitik.org/2019/bayerisches-polizeigesetz-19-personen-wochenlang-in-praeventivgewahrsam/#:~:text=Seit%20das%20Gesetz%20in%20Kraft,ohne%20den%20Beistand%20einer%20Anw%C3%A4ltin.&text=Seit%20einer%20%C3%84nderung%20im%20bayerischen,einzustufen%2C%20um%20sie%20wochenlang%20einzusperren. wie gesagt, wenn du weiß bist bist du fein raus..
Es wird einen Grund gegeben haben.
Ja, das dürfen die.
Kommt drauf an, wo du spazieren warst.
In einigen Bereichen ist die verdachtsunabhängige Kontrolle zulässig.
Nur weil die etwas möchten, ist ein gutes Beispiel für eine grundlose Kontrolle 🙄