Darf Rewe mich festhalten?
Hi, ich wurde letzte woche von einem Rewe Mitarbeiter und einem Privatdetektiv im eingang von Rewe festgehalten, einen Grund gab es nicht, geklaut hab ich auch nicht habe dem Mitarbeiter auch angeboten meine Tasche zu durchsuchen. Ungefähr 10 min nachdem er mich im eingang festhielte sagt er „hättest du einen Ausweis dabei könnten wir dich jetzt gehen lassen“ daraufhin habe ich gesagt das ich meinen Ausweis dabei habe und hab ihn dann auch Rausgeholt, keine Reaktion er hat einfach so getan als hätte er nix gesehen und gehört. Würde mich jetzt echt Interessieren ob er das machen dürfte.
p.s. Ich bin noch minderjährig also erst 14
Was heißt "festgehalten"? So mit körperlichem Einsatz? Oder hat einer gesagt; wenn du dies, dann das? Wie war es denn?
Wir wurden im eingang aufgehalten also jetzt körperlich nicht
2 Antworten
Wenn es begründet werden kann (Verdacht auf Ladendiebstahl), ist das durchaus möglich nach § 127 StPO (Vorläufige Festnahme)
(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
... andernfalls kann das als Freiheitsberaubung (§239 StGB) gewertet werden.
Bei begründetem Verdacht.. Ja