Reicht im Hallenbad mein Führerschein als Ausweis aus?
Hallo zusammen,
genervt komme ich gerade von einem Hallenbad zurück, das meinen Führerschein nicht als Ausweis gelten lassen wollte, um meinen Corona-Test zu bestätigen. Bisher hatte ich nirgends Probleme, mich mit meinem Führerschein auszuweisen (zum Abgleichen des Namens auf meinem Test) - egal wo.
In der Coronaschutzverordnung steht, dass ein amtliches Ausweispapier benötigt wird zum Abgleich der Daten und gemäß BeurkG ist ein Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis. Jetzt frage ich mich, ob die Definition dieses "Ausweispapiers" wirklich auf Reisepass/Perso beschränkt ist? (1)
Angenommen, es wäre nur Reisepass/Personalausweis zum Abgleich der Daten gültig. Wieso konnte ich nicht mein Geld für mein Online-Ticket (wegen Corona bevorzugt dieses Hallenbad Online-Buchungen) wiederkriegen? (2)
Es geht mir jetzt nicht unbedingt darum, dass ich das Geld wiederkriege. Aber ich habe mich sehr darüber geärgert und finde es nicht angemessen. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich im Recht sein könnte und von dem Hallenbad zumindest eine Entschuldigung verlangen könnte? (3)
Ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Antworten! Habt einen schönen Abend :)
Teresa
7 Antworten
Der Führerschein ist ein amtlicher Lichtbildausweis und unbedingt gültig, wenn es darum geht, die Identität zu bestätigen.
Jeder andere Lichtbildausweis (z.B. Schwerbehindertenausweis), der von einer Bundesbehörde ausgestellt wurde ist ebenfalls zur Identifikation gültig.
Entscheidend ist, dass der Ausweis von einer Bundesbehörde ausgestellt wurde und ein biometrisches Foto hat.
Habe mal meinen PA gestohlen gemeldet. Der Beamte hat mich nach meinem Führerschein gefragt und den als Ausweis akzeptiert.
gemäß BeurkG ist ein Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis
Und in welchem Paragraphen des BeurkG hast du das gefunden? Ich kann dem BeurkG nichts derartiges entnehmen. Wenn du dich auf Fachliteratur zum BeurkG beziehst, solltest du diese explizit angeben.
In manchen Ländern, zum Beispiel den USA, gilt der Führerschein als amtliches Ausweisdokument. In Deutschland dagegen ist ein Führerschein, obwohl er ein amtliches Dokument ist, kein Ausweisdokument, mit dem man sich identifizieren kann, sondern lediglich der Nachweis der Fahrerlaubnis
geklaut bei Google :))))
Nur Personalausweis und Reisepass sind amtlich zugelassene Ausweisdokumente in DE.
Ich sage es mal so: derjenige, der dich im Hallenbad kontrolliert, darf bestimmen, ob er den Führerschein durchgehen lässt, als Ausweisdokument oder nicht. Wenn er sagt, es geht nicht, dann geht's nicht.