Krankenkassenkarte von meinem Bruder als Ausweis strafbar?
Hallo,
Da viele leute sagen, dass mein Bruder und ich uns sehr ähneln , ich jedoch noch keine 18 bin wollte ich fragen, ob ich seine Krankenkassenkarte an der Kasse vorzeigen kann ohne mich groß strafbar zu machen. Keine Sorge ich habs nicht vor aber die Frage allein würde mich interessieren.
Den Reisepass darf ich ja nicht vorzeigen,das ist ja zu 100% strafbar, aber eine Krankenkassenkarte ist ja kein amtlicher ausweis, deswegen müsste sich doch der Kassierer strafbar machen wenn er mich vorbei lässt.
3 Antworten
jeder Person, die eine Alterskontrolle per Gesetz durchzuführen hat, sind die Gründe und die Konsequenzen bekannt. Und daher haben sie entsprechende Instruktionen von ihren Chefs. Dazu gehört eben auch zu wissen, wie zu kontrollieren ist und welche Schlupflöcher & Methoden es auf dem Markt gibt, um sich als Jugendlicher rauszuschwindeln. Die KK-Karte zu zeigen, ist darunter eine der billigsten. Einen internationalen Studentenausweis mit Foto nachzumachen, ist eine weitere. Doch sie wissen was ein amtlicher Ausweis ist und was man wie zu prüfen hat.
doch die entscheidende Frage ist: warum schleppt ein Volljähriger eine KK-Karte mit, aber keinen Perso oder keinen Führerschein, und auch auf der KSK-Karte steht ein anderer Name.
Wie du selbst festgestellt hast, ist eine Kassenkarte kein amtlicher Ausweis, daher wird man es nicht als Legitimation annehmen.
Dann würdest du dich trotzdem strafbar machen bzw eine Ordnungswidrigkeit begehen. Schließlich machst du es wissentlich und vorsätzlich, wahrscheinlich um gegen das Jugendschutzgesetz zu verstoßen.
Es wird nicht angesehen, und ja es ist illegal.
Und wenn man mich trotzdem durchlassen würde?