Wer macht sich strafbar?

3 Antworten

Wenn man's ganz genau nimmt, niemand.

Die Kassiererin hat sich nicht strafbar gemacht, sondern 'nur' eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dein Kumpel hat weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit begangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html

Die Frage ist erstmal, um was genau geht es.

Vermutlich um irgendwas, wo das JuSchG sagt, dass es erst an Personen über 18 abgegeben werden darf.

Der Abgebende könnte also ein Ordnungswidrigkeit nach § 28 JuSchG begehen.

Er hat zumindest nach dem Alter gefragt und eine Lüge als Antwort erhalten. Die Abgabe ist also nicht vorsätzlich, sondern maximal fahrlässig, was § 28 JuSchG aber auch bestraft.

Ich kenne die Rechtsprechung dazu nicht, hab also keine Ahnung, ob man bei jemanden der aussieht wie 18 und die einfache Frage nach den Alter bejaht, ob wir dann bei Fahrlässigkeit sind oder nicht.

Dein Kumpel hat sich nicht strafbar gemacht, aber die Kassiererin

Theo12838 
Fragesteller
 30.12.2021, 15:39

Danke aber was wenn das rauskommt hat mein Kollege keine Probleme oder eine Strafe

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