Hallo kan meine Tochter Ihren Hauptwohnsitz bei mir anmelden und aus Ihren bisherigen Wohnsizt ein Zweitwohnsizt machen? Momentan wohnt Sie noch in Ihrer Woh?

1 Antwort

Wenn die Tochter sich mehr als 6 Monate im Jahr bei Dir aufhält, dann ist das der Hauptwohnsitz.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnsitz?
Das Mietrecht definiert den Hauptwohnsitz als einen Ort, an dem sich "eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält". Laut Steuerrecht ist die Hauptwohnung der "Mittelpunkt der Lebensinteressen". Demzufolge ist ein Zweitwohnsitz der Ort, an dem sich eine Person zwar aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat.

Quelle: Google