Ist der Zweitwohnsitz im Melderegister vermerkt?
Hallo in die Runde,
vor einiger Zeit wurde ich mit dem Auto meiner Mutter, das auch auf sie zugelassen ist, geblitzt. Ich bin letztes Jahr bei ihr ausgezogen, da ich ein Studium in einer anderen Stadt begonnen habe. Meinen Erstwohnsitz habe ich an meinem Studienort gemeldet und ihre Adresse als meinen Zweitwohnsitz angegeben, da ich an den Wochenenden sowie den Semesterferien mich bei ihr aufhalte. Meine Frage wäre nun, ob ein Sachbearbeiter der Bußgeldstelle im Melderegister nur meinen Erstwohnsitz sieht? Oder sieht er auch, wenn er schaut, wer an der Adresse meiner Mutter gemeldet ist, dass ich dort meinen Zweitwohnsitz habe?
Schonmal frohe Weihnachten und vielen Dank im Voraus.
Edit: Den Anhörungsbogen hat sie schon erhalten und angegeben, dass sie nicht wisse, wer der Fahrer war. Konkret geht es um ein Bußgeld+Gebühr von knapp 130€ und einen Punkt.
Meine Frage wäre jetzt, ob ein Sachbearbeiter, wenn er schaut, wer unter ihrer Adresse gemeldet ist, mich im Melderegistet finden würde, da es nur mein Zweitwohnsitz ist und ich nicht sicher bin, ob der Zweitwohnsitz dort auch vermerkt wird.
4 Antworten
Klar ist das vermerkt.
Und zu allererst werden die Kinder überprüft. Vor allem wenn es um einen Punkt geht.
Ja und deine Mutter kann sich darauf einstellen eventuell ein Fahrtenbuch zu erhalten.
Aber das ja nur, wenn eine Ermittlung des Fahrers nicht möglich war, oder?
Nein, weil sie bewusst verweigert anzugeben, wer das Fahrzeug hatte.
Kann natürlich sein dass sie nochmal Glück hatte, aber grundsätzlich kann das natürlich angeordnet werden.
Ja, das ist der Fall, auch bei früheren Nebenwohnungen.
Die Bußgeldstelle hat aber keinen Zugruiff auf das Melderegister, sondern sie wendet sich zuerst immer an den Halter des Fahrzeugs, also an deine Mutter.
Abgesehen davon, dass deine Mutter deinen Namen preisgeben muss, wenn sie nicht selber zahlen oder gar ein Fahrtenbuch führen will, kann die Bußgeldstelle sich beim Meldeamt Auskunft einholen.
Danke für Deine Antwort!
Den Anhörungsbogen hat sie schon erhalten und angegeben, dass sie nicht wisse, wer der Fahrer war bzw. vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Konkret geht es um ein Bußgeld+Gebühr von knapp 130€ und einen Punkt.
Aber wenn auch der Zweitwohnsitz im Melderegister vermerkt ist, wie du Du schreibst, werde ich wohl als Fahrer ermittelt werden können.
Es wird nur danach geschaut , wo und auf wen der Wagen zugelassen ist.
Wenn Deine Mutter korrekt gemeldet ist,wird nur diese einen Brief bekommen.
Da Sie nicht gefahren ist ,sondern Du ,( Angehörige 1.Grades ) steht es Ihr frei,die Geldbuße zu zahlen , die Aussage zu verweigern ,bzw.mit dem Hinweis auf einen Angehörigen.
Technisch wäre es wohl möglich ,z.B. mit dem Bildabgleich Dich dennoch zu ermitteln,bzw.zu schauen ob Du (auch ) dort gemeldet bist,wo der Halter gemeldet ist,darauf wird aber im Regelfalle verzichtet.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Den Anhörungsbogen hat sie schon erhalten und angegeben, dass sie nicht wisse, wer der Fahrer war. Konkret geht es um ein Bußgeld+Gebühr von knapp 130€ und einen Punkt.
Meine Frage wäre jetzt, ob ein Sachbearbeiter, wenn er schaut, wer unter ihrer Adresse gemeldet ist, mich im Melderegistet finden würde, da es nur mein Zweitwohnsitz ist und ich nicht sicher bin, ob der Zweitwohnsitz dort auch vermerkt wird.
Auf jeden Fall. Da kann es sein,das die Polizei ganz plötzlich vor einer Deiner Adressen ,evtl sogar vor Deiner Uni / Arbeistplatz auf Dich wartet.Bei so erheblichen Verstößen kommen die auch mehrmals,falls Du nicht angetroffen wirst.Kannst aber versuchen ,nicht da zu sein,bzw.nicht zu öffnen.Das ist nicht strafbar.Auch eine Langfrisur oder Kurzhaarfrisur könnte Dich vor einer Identifizierung / Beweiserhebung ( Bildabgleich )schützen.)
Naja, bevor ich so einen Aufwand betreibe, bezahle ich das lieber und nehme den Punkt hin. Wie ein anderer Nutzer schrieb, ist der Zweitwohnsitz wohl ohnehin im Melderegister vermerkt, sodass es nicht schwer sein wird, auf mich zu kommen.
Danke Dir!
Bitte.Ok.Falls aber kein Bild vorhanden ist,es unscharf ist oder Du ganz anders aussiehst ,wie auf dem Bild des Melderegisters wärest Du raus.Da Deine Mutter keinen Grund angegeben hat,warum diese den Fahrer nicht mitteilt,kann die Auflage eines Fahrtenbuches ( beim 1 Verstoß ) nur angedroht werden,und nicht angeordnet werden.Das nur als Hinweis an Deine Frau Mutter.
Wofür soll denn deine Meldeadresse wichtig sein? Der Halter er bekommt die Fahreranfrage. Wenn der dann lügt und behauptet, er wisse nicht, wer gefahren ist, kann über einen Vergleich des Blitzerfotos mit Führerschein- und Ausweisbildern von direkten Verwandten des Halters meist die Identität festgestellt werden. Wenn nicht, kommt auch ein Besuch beim Halter in Frage, und die NMAchbarn können befragt werden. Und die sind oftmals recht auskunftsfreudig.
Okay, danke für Deine Antwort. Dann kann ich mich schonmal darauf einstellen.