Einwohnermeldeamt auskunftsperre?
Das Bundesmeldegesetz fordert für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Bedeutung von schutzwürdigen Interessen ist im Kontext mit einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit zu sehen. Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist es hilfreich, wenn bereits gegebene Gefährdungen bzw. die Gefahrenprognose ausführlich beschrieben werden."
Ich möchte einfach, dass keine Privatperson mich ausfindig machen kann. Wieso muss ich dafür einen guten Grund haben? Es gibt viele Leute die meinen vor und Nachnamen Stadt in der ich wohne und meinen Geburtstag kennen ? Dann kann ja jeder wann er will meine Adresse herausfinden. Oder verstehe ich da was falsch ?